Betreff
Stellenplan Rf. III/ SVA/VÜD - Personalbedarf für den Außendienst zur Überwachung des ruhenden Verkehrs und Überprüfung der Stellenwertigkeit
Vorlage
OrgA/050/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

1. Die kw-Vermerke (kw-30.06.2014) an den Stellen 33033 bis 33036 „Zuarb. Außendienst“

    entfallen.
 

2. Die Stellen „Zuarb. Außendienst“ sind mit VGr VIII,1b2VII (EGr 3) tarifgerecht bewertet. 


Personalbedarf

Mit StR-Beschluss vom 25.07.2012 wurden zur Überwachung des ruhenden Verkehrs vier (Vollzeit-) Stellen „Zuarb. Außendienst“, VGr VIII,1b2VII / EGr 3, neu geschaffen. Mit der verstärkten Ausweisung von Bewohnerparkgebieten ist der Bedarf für zusätzliche Überwachungsleistungen gestiegen und machte die Stellenschaffungen erforderlich. Aufgrund der zeitlich befristeten Aussetzung des Vollzugsdienstes und einer gewissen Unsicherheit bei der zukünftigen Entwicklung der Verwarnungszahlen im ruhenden Verkehr, wurde an den Stellen ein „kw-Vermerk“ (30.06.2014) im Sinne eines Überprüfungsvermerks angebracht.

 

Das SVA beantragt nun den Wegfall dieser kw-Vermerke mit folgender Begründung:

„…Die personelle Verstärkung des Außendienstes im ruhenden Verkehr ist zur Erfüllung der Auftragslage aufgrund der steten Zunahme an Bewohnerparkgebieten im Stadtgebiet Fürth zwingend erforderlich. Die Einhaltung und ggf. Durchsetzung von Verkehrsverboten ist ohne sichtbare Präsenz im öffentlichen Raum nicht zu gewährleisten. Gerade in der Innenstadt leistet die Kommunale Verkehrsüberwachung einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und damit zur Daseinsvorsorge. …  Die mit Beschluss vom 25.07.2012 geschaffenen Stellen werden dauerhaft benötigt.“

Stellungnahme OrgA

 

Ziel der Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr ist die Sicherstellung einer geordneten  Nutzung des öffentlichen Parkraums. Gerade in Zeiten steigender Kraftfahrzeugzulassungszahlen, einer vermehrten Ausweisung von Bewohnerparkbereichen und eines immer knapper werdenden Parkraums kommt der Verkehrsüberwachung eine bedeutende Rolle zu.

Die Hauptaufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs ist es, Verstöße im ruhenden Straßenverkehr zu ahnden. Darunter fallen insbesondere Verstöße gegen Halt- und Parkverbote sowie gegen zeitlich begrenztes gebührenpflichtiges Parken.


Im Stellenplan sind aktuell für den Außendienst der Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr insgesamt 14,00 Stellen ausgewiesen. Darin sind drei Mitarbeiter/innen des (zeitlich ausgesetzten) Vollzugsdienstes enthalten, die aktuell auch im Außendienst VÜD eingesetzt sind.

 

Selbst wenn die Ordnungsfunktion des VÜD absolut im Vordergrund stehen muss, so gilt es, mit Blick auf die angespannte Haushaltssituation der Stadt, die Wirtschaftlichkeit und die Kostendeckung der mit den kw-Vermerken versehen Stellen 33033 bis 33036 zu überprüfen.

 

Die Berechnung (vgl. Anlage 1) führt zu dem Ergebnis, dass die Personalkosten der Stellen im Außendienst des VÜD (Überwachung des ruhenden Verkehrs) durch Einnahmen gedeckt werden.

 

Es wird deshalb empfohlen, dass die kw-Vermerke der Stellen 33033 bis 33036 wegfallen.

 

 

 

 

Überprüfung der Stellenwertigkeit

Für die Stellen 33021, 33022, 33024, 33025, 33026, 33027, 33031 und 33032 „Zuarb. Außendienst“, VGr VIII,1b2VII / EGr 3, wurden (bereits zum Stellenplan 2013) persönliche Hebungsanträge nach VGr VIb,1a (EGr 6) gestellt und damals zurückgestellt.

 

Die Überprüfung der Stellenwertigkeit (vgl. Anlage 2) ergibt, dass die o.g. Stellen mit VGr VIII,1b2VII / EGr 3 tarifgerecht bewertet sind.

 

Für die Antragsteller ergeben sich daraus keine Nachteile, da sie aufgrund der Überleitung in den TVöD bereits der EGr 5 zugeordnet sind.

 

Ob sich für die Tätigkeiten der Verkehrsüberwachung in der neuen Entgeltordnung eine Änderung der Bewertung ergibt, ist offen und bleibt abzuwarten.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 - Berechnung

Anlage 2 - Überprüfung der Stellenwertigkeit