1. Die kw-Vermerke (kw-30.06.2014) an den Stellen 33033 bis 33036 „Zuarb. Außendienst“
entfallen.
2. Die Stellen „Zuarb. Außendienst“ sind mit VGr VIII,1b2VII (EGr 3) tarifgerecht bewertet.
Personalbedarf
Mit StR-Beschluss vom 25.07.2012 wurden zur Überwachung des ruhenden Verkehrs vier (Vollzeit-) Stellen „Zuarb. Außendienst“, VGr VIII,1b2VII / EGr 3, neu geschaffen. Mit der verstärkten Ausweisung von Bewohnerparkgebieten ist der Bedarf für zusätzliche Überwachungsleistungen gestiegen und machte die Stellenschaffungen erforderlich. Aufgrund der zeitlich befristeten Aussetzung des Vollzugsdienstes und einer gewissen Unsicherheit bei der zukünftigen Entwicklung der Verwarnungszahlen im ruhenden Verkehr, wurde an den Stellen ein „kw-Vermerk“ (30.06.2014) im Sinne eines Überprüfungsvermerks angebracht.
Das SVA beantragt nun den Wegfall dieser kw-Vermerke mit
folgender Begründung:
„…Die personelle Verstärkung des Außendienstes im ruhenden
Verkehr ist zur Erfüllung der Auftragslage aufgrund der steten Zunahme an
Bewohnerparkgebieten im Stadtgebiet Fürth zwingend erforderlich. Die Einhaltung
und ggf. Durchsetzung von Verkehrsverboten ist ohne sichtbare Präsenz im
öffentlichen Raum nicht zu gewährleisten. Gerade in der Innenstadt leistet die
Kommunale Verkehrsüberwachung einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und damit
zur Daseinsvorsorge. … Die mit Beschluss
vom 25.07.2012 geschaffenen Stellen werden dauerhaft benötigt.“
Stellungnahme OrgA
Ziel der Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr ist die
Sicherstellung einer geordneten Nutzung
des öffentlichen Parkraums. Gerade in Zeiten steigender
Kraftfahrzeugzulassungszahlen, einer vermehrten Ausweisung von
Bewohnerparkbereichen und eines immer knapper werdenden Parkraums kommt der
Verkehrsüberwachung eine bedeutende Rolle zu.
Die Hauptaufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs ist es, Verstöße im
ruhenden Straßenverkehr zu ahnden. Darunter fallen insbesondere Verstöße gegen
Halt- und Parkverbote sowie gegen zeitlich begrenztes gebührenpflichtiges
Parken.
Im Stellenplan sind aktuell für den Außendienst der
Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr insgesamt 14,00 Stellen ausgewiesen.
Darin sind drei Mitarbeiter/innen des (zeitlich ausgesetzten) Vollzugsdienstes
enthalten, die aktuell auch im Außendienst VÜD eingesetzt sind.
Selbst wenn die Ordnungsfunktion des VÜD absolut im
Vordergrund stehen muss, so gilt es, mit Blick auf die angespannte
Haushaltssituation der Stadt, die Wirtschaftlichkeit und die Kostendeckung der
mit den kw-Vermerken versehen Stellen 33033 bis 33036 zu überprüfen.
Die Berechnung (vgl. Anlage 1) führt zu dem Ergebnis, dass die Personalkosten der Stellen im Außendienst des VÜD (Überwachung des ruhenden Verkehrs) durch Einnahmen gedeckt werden.
Es wird deshalb empfohlen, dass die kw-Vermerke der
Stellen 33033 bis 33036 wegfallen.
Überprüfung der
Stellenwertigkeit
Für die Stellen 33021, 33022, 33024, 33025, 33026, 33027, 33031 und 33032 „Zuarb. Außendienst“, VGr VIII,1b2VII / EGr 3, wurden (bereits zum Stellenplan 2013) persönliche Hebungsanträge nach VGr VIb,1a (EGr 6) gestellt und damals zurückgestellt.
Die Überprüfung der Stellenwertigkeit (vgl. Anlage 2) ergibt, dass die o.g. Stellen mit VGr VIII,1b2VII / EGr 3 tarifgerecht bewertet sind.
Für die Antragsteller ergeben sich daraus keine Nachteile, da sie aufgrund der Überleitung in den TVöD bereits der EGr 5 zugeordnet sind.
Ob sich für die Tätigkeiten der Verkehrsüberwachung in der neuen Entgeltordnung eine Änderung der Bewertung ergibt, ist offen und bleibt abzuwarten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 - Berechnung
Anlage 2 - Überprüfung der Stellenwertigkeit