Die straßenrechtlichen Verfahren gemäß Vorlage der Verwaltung vom 05.09.2014 werden beschlossen.
1. Böschungsweg
„Als Ortsstraße werden eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 171/1 Gem. Burgfarrnbach und die Grundstücke Fl.Nrn. 170/1, 722, 722/21 und 723/6 Gem. Burgfarrnbach (Böschungsweg) gewidmet.“
(Die bestehende Straße wurde verbreitert und weiter ausgebaut und ist zu widmen.)
2. Dr.-Rudolf-Benario-Straße
„Als Ortsstraße wird das Grundstück Fl.Nr. 371 Gem. Dambach (Dr.-Rudolf-Benario-Straße) gewidmet.“
(Die Straße ist fertiggestellt und zu widmen.)
3. Ernst-Goldmann-Straße
„Als Ortsstraße werden eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 371/37 Gem. Dambach und die Grundstücke Fl.Nrn. 371/3, 371/42, 371/43 und 479/17 Gem. Dambach (Ernst-Goldmann-Straße) gewidmet.“
(Die Straße ist fertiggestellt und zu widmen.)
4. Futuriastraße
„Als Ortsstraße wird eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1676/28 Gem. Fürth (Futuriastraße) gewidmet.“
(Die Straße ist fertiggestellt und zu widmen.)
5. Ernst-Goldmann-Straße (zwischen Banderbacher Weg und
Ernst-Goldmann-Straße)
„Als beschränkt-öffentlicher Weg (Widmungsbeschränkung: Gehweg) werden die Grundstücke Fl.Nrn. 371/25 und 371/28 Gem. Dambach (Weg zwischen Banderbacher Weg und Ernst-Goldmann-Straße) gewidmet.“
(Der Weg ist fertiggestellt und zu widmen.)
6. Ernst-Goldmann-Straße (zwischen dem Ende der Wendekehre und Fl.Nr. 371/5 Gem. Dam.)
„Als beschränkt-öffentlicher Weg (Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg, Anlieger frei) wird eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 371/37 Gem. Dambach (Weg zwischen dem Ende der Wendekehre Ernst-Goldmann-Straße und dem Grundstück Fl.Nr. 371/5 Gem. Dambach) gewidmet.“
(Der Weg ist fertiggestellt und zu widmen.)
7. Gladiolenweg
„Als Eigentümerweg, ohne Widmungsbeschränkung, wird das Grundstück Fl.Nr. 676/16 Gem. Burgfarrnbach (Stich entlang der Anwesen Gladiolenweg 10 - 12) gewidmet.“
(Die Straße ist fertiggestellt und zu widmen).
8.
Günter-Brand-Straße
„Als Eigentümerweg, ohne Widmungsbeschränkung, wird das Grundstück Fl.Nr. 505/71 Gem. Stadeln (Günter-Brand-Straße) gewidmet.“
(Die Straße ist fertiggestellt und zu widmen.)
9. In der Lohe
„Als Eigentümerweg, ohne Widmungsbeschränkung, wird eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 17/7 Gem. Ronhof (Stichstraße zu den Anwesen In der Lohe 8a – 10e) gewidmet.“
(Die Stichstraße ist fertiggestellt und zu widmen.)
10. Lagerstr.
29-37c
„Als Eigentümerweg mit Widmungsbeschränkung „Verkehr zu den Anwesen Lagerstraße 29 – 29d, 31 – 31d, 33 – 33c, 35 – 35b und 37 – 37c“ wird eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 757/9 Gem. Burgfarrnbach (Stichweg zu den Anwesen Lagerstr. 29-37c) gewidmet.“
(Die Stichstraße ist fertiggestellt und zu widmen.)
11. Lagerstr.
55-67
„Als Eigentümerweg
mit Widmungsbeschränkung „Verkehr zu den Anwesen Lagerstraße 55, 57, 59, 61,
63, 65 und 67“ wird eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 712/2 Gem.
Burgfarrnbach (Stichweg zu den Anwesen Lagerstr. 55-67) gewidmet.“
(Die Stichstraße ist fertiggestellt und zu widmen.)
12. Vacher Straße
„Als Eigentümerweg
ohne Widmungsbeschränkung werden das Grundstück Fl.Nr. 737/2 und eine
Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 737/5 Gem. Fürth gewidmet. Als
Eigentümerweg mit Widmungsbeschränkung „Gehweg“ werden die Grundstücke Fl.Nrn.
737/70 und 737/76 und eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 737/85 Gem. Fürth
(Stichweg zu den Anwesen Vacher Str. 16 – 16r) gewidmet.“
(Die Stichstraße ist fertiggestellt und zu widmen.)
13. Am Mühlweg
und In der Schmalau
„Die mit
Planfeststellungsbeschluss vom 07.07.2011 als Gemeindeverbindungsstraßen
gewidmeten Straßen Am Mühlweg und In der Schmalau werden zur Ortsstraße abgestuft.“
(Mit der Abstufung wird die Widmung an die tatsächliche Verkehrsbedeutung angepasst.)
14.
Unterfarrnbacher Straße
„Eine Teilfläche des
als öffentlichen Feld- und Waldweges (nicht ausgebaut i. S. des Art. 54 Abs. 1 BayStrWG) gewidmeten
Grundstückes Fl.Nr. 6 Gem. Unterfarrnbach (Wegstrecke zwischen Unterfarrnbacher
Str. 177/179 und Farrnbach) wird zum beschränkt-öffentlichen Weg,
Widmungsbeschänkung „Gehweg, Radfahrer frei“, abgestuft.“
(Mit der Abstufung
wird die Widmung an die tatsächliche Verkehrsbedeutung angepasst.)
15. Amalienstraße / Ecke Ludwigstraße
„Teilflächen der
als Ortstraße gewidmeten Grundstücke Fl.Nrn. 1150/5 und 1149/7 Gem. Fürth
(Amalienstraße/ Ecke Ludwigstraße) werden
eingezogen.“
(Die überbaute Fläche soll an Anlieger verkauft werden.)
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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15 Anlagen werden während der Sitzung in Umlauf gegeben.