Betreff
Erlass von Sondernutzungsgebühren für Public Viewing Veranstaltung
Vorlage
TfA/125/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

Das Public Viewing auf der Fürther Freiheit wird als Veranstaltung im öffentlichen Interesse eingestuft. Die erhobenen Sondernutzungsgebühren i.H.v. 3.500,-- € sind dem Veranstalter rückwirkend zu erlassen.


Für das Public Viewing auf der Fürther Freiheit wurde für die Zeit vom 04.07. – 10.07.2014 eine Sondernutzungsgebühr von insgesamt 3.500,-- € festgesetzt. Nachdem sich das Public Viewing als Veranstaltung im öffentlichen Interesse dargestellt hat, sollten dem Veranstalter (Comödien Restaurationsbetrieb GmbH) die Sondernutzungsgebühren erlassen werden.

 

 

Auszug aus der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Fürth:

§ 2 a Gebührenfreiheit, Gebührenermäßigung

Liegt die Sondernutzung im öffentlichen Interesse oder im besonderen Interesse der Stadt Fürth oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts, so kann Gebührenfreiheit oder Gebührenermäßigung gewährt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: