Das Public Viewing auf der Fürther Freiheit wird als Veranstaltung im öffentlichen Interesse eingestuft. Die erhobenen Sondernutzungsgebühren i.H.v. 3.500,-- € sind dem Veranstalter rückwirkend zu erlassen.
Für das Public Viewing auf der Fürther Freiheit wurde für die Zeit vom 04.07. – 10.07.2014 eine Sondernutzungsgebühr von insgesamt 3.500,-- € festgesetzt. Nachdem sich das Public Viewing als Veranstaltung im öffentlichen Interesse dargestellt hat, sollten dem Veranstalter (Comödien Restaurationsbetrieb GmbH) die Sondernutzungsgebühren erlassen werden.
Auszug aus der
Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Fürth:
§ 2 a Gebührenfreiheit, Gebührenermäßigung
Liegt die Sondernutzung im öffentlichen Interesse oder im besonderen Interesse der Stadt Fürth oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts, so kann Gebührenfreiheit oder Gebührenermäßigung gewährt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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