- Bei GWF/NG-BU
werden ab 01.01.2015 eine (Vollzeit-)Stelle, Dipl.-Ingenieur/in, EG 11 und
eine (Vollzeit-)Stelle, Techniker/in, EG09 geschaffen. Im Gegenzug
erhalten die Stellen 65712 und 65713 einen kw-Vermerk „Austritt“.
zusätzlich
- Bei GWF/NG-BU werden zwei
(Vollzeit-)Stellen, Techniker/in, VGr Vb,166+Z, EGr 9
geschaffen. Die Stellen erhalten einen Überprüfungsvermerk mit
„kw-31.12.2017“.
- Bei GWF/HtE werden zwei (Vollzeit-)Stellen,
Sachb.-Bauunterhalt, VGr Vb,166+Z, EGr 9 nur geschaffen, wenn
über die qualifizierte Personalbemessung der Bedarf hierzu festgestellt
wird, gleichzeitig erhalten die Stellen einen Überprüfungsvermerk mit
„kw-31.12.2017“.
- Die Verwaltung vereinbart mit dem Baureferat
zur Umsetzung der Abtragung des Arbeitsstaus Bearbeitungs-Prioritäten und
Zielvorgaben für Fertigstellungstermine, deren Einhaltung geprüft wird
(als erster Zielerreichungstermin wird der Juli 2015 festgelegt).
Zur Bewältigung eines enormen
„Bearbeitungsstau“ im technischen Bereich der GWF – speziell im Bauunterhalt
und der Haustechnik, beantragt das Rf. V zusätzliche Techniker-Stellen und
begründet dies insbesondere mit
- Vermeidung von Folgeschäden und dadurch Verhinderung
von Mehrkosten bei unterlassenem Bauunterhalt,
- Erhaltung der Bausubstanz.
Gleichzeitig hat sich – auch aufgrund der personalwirtschaftlichen
Situation – eine Verzögerung bei der Abarbeitung der bereits projektierten
Sanierungsmaßnamen ergeben.
Diese Maßnahmen werden zwischen der Verwaltungsspitze und dem Baureferat
abgestimmt, mit Bearbeitungs-Prioritäten versehen und Zielvorgaben bis zu
welchem Termin die Fertigstellung erfolgen soll vereinbart.
Die Antragsbegründungen zu den Stellen-Neuschaffungen ergeben sich aus
der Anlage 1.
Stellungnahme OrgA
Im Einzelnen ergeben sich folgende Anträge zum Stellenplan:
Lfd. Nr. |
Amt |
Funktion |
Antrag zum Stellenplan |
1 |
GWF/ NG-BU |
Techniker für den Hochbau |
Neuschaffung von 2 (Vollzeit-) Stellen „Techniker/in“, EGr 9 |
2 |
GWF/HtE |
Techniker für Heizung, Lüftung, Sanitär |
Neuschaffung einer
(Vollzeit-) Stelle „Sachb.-Bauunterhalt“, EGr 9 |
3 |
GWF/HtE |
Techniker für Elektrotechnik |
Neuschaffung einer (Vollzeit-) Stelle „Sachb.-Bauunterhalt“,
EGr 9 |
Zum Gesamtpersonalbedarf und über die Auslastung von GWF/T (einschl.
GWF/NG-BU und GWF/HtE) wurde ein zwischen GWF, OrgA und BKPV gemeinsames
Projekt (Projektbeginn war der 31.01.2014) vereinbart. Für diese qualifizierte
Personalbemessung nach der Honorarmethode, kann auf vorliegende projektbezogene
Kostenberechnungen (HU-Bau) bzw. auf die Honorarrechnungen der GWF
zurückgegriffen werden. Dabei werden die vergangenen (Jahr 2013) und als auch
die zukünftigen Berechnungen (2014 bis 2017) betrachtet.
Die Grundlagen hierfür konnten von GWF noch nicht vollständig erfasst
werden, so dass noch keine Ergebnisse vorliegen.
Wie aus den Antragsbegründungen hervorgeht, häufen sich die Probleme in
Bezug auf die Abarbeitung von Bauunterhaltsmaßnahmen und (kleineren)
Hochbaumaßnahmen. Zu nennen wären
- Langzeiterkrankung von
Stelleninhabern,
- zusätzliche aber
sinnvolle Anforderungen seitens der Nutzer der Gebäude.
Um eine zügige Abwicklung der Bauunterhalts-Projekte – die Bauvolumen
liegen im mittleren 1-stelligen Millionenbereich - gewährleisten zu können und
damit das Risiko der Stadt Fürth bei
- der Erfüllung von
Brandschutz- und Sicherheitsauflagen,
- notwendiger
Bauwerkserhaltung,
zu minimieren, muss der Personalaufstockung zugestimmt werden.
Letztendlich muss die Notwendigkeit der vier Stellenschaffungen mit einer
belastbaren Personalbemessung belegt werden (siehe oben). Dennoch können die
beiden (vorerst befristeten) Stellenschaffungen im Bereich von GWF/ NG-BU
bereits jetzt ohne Vorbehalt empfohlen werden.
Für den Bereich der Haustechnik (GWF/HtE) müssen die Ergebnisse der
Personalbemessung jedoch noch abgewartet werden, da erst auf dieser Grundlage
eine notwendige Neustrukturierung innerhalb der Haustechnik, insbesondere im
Hinblick auf die Umverteilung von technischen Aufgaben sowie die Neuzuordnung
künftig zu erbringender zusätzlicher technischer Aufgaben, vorgenommen werden
kann.
Sollte sich aufgrund der qualifizierten Personalbemessung ein
Personalbedarf ergeben, so wird empfohlen, die Verwaltung zu ermächtigen, die
beantragten Stellen (lfd. Nr. 2 und 3) im Stellenplan abzubilden.
Die Verwaltungsspitze (Referentenrunde vom 01.07.2014) hat den akuten
Personalbedarf in GWF/T (BU und HtE) gesehen und grundsätzlich der Neuschaffung
der Stellen zugestimmt.
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Mit der OrgA-Vfg. vom 11.04.2014 (vgl. Anlage 2) wurde verwaltungsmäßig
auf die Personalsituation bei GWF/NG-BU bereits reagiert und die Einstellung
eines Dipl.-Ingenieur/in und eines Technikers befürwortet. Die für 2014
festgelegte Vorgehensweise soll ab 01.01.2015 in Stellenschaffungen umgewandelt
werden, bei gleichzeitiger Anbringung eines Stellenwegfallvermerkes
(Kw-Austritt) bei den Stellen 65712 und 65713.
Diese Stellenschaffungen erfolgen zusätzlich zu den vier
Techniker-Stellen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 – Begründungen des Rf. V
Anlage 2 – OrgA-Vfg. vom 11.04.2014