Betreff
FNP-Änderung Nr. 2013.12 zur Herausnahme der „Trassenführung in Prüfung" für den Bereich zwischen Breiter Steig in Burgfarrnbach und dem Anschluss an die Südwest-tangente (hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss)
Vorlage
SpA/275/2014
Aktenzeichen
V-61-PlF-Si
Art
Beschlussvorlage - SB
  1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

 

 

  1. Der Bau- und Werkausschuss billigt den Entwurf zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 2013.12 der Stadt Fürth vom August 2014 sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht vom August 2014.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie gleichzeitig gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hierzu anzuhören und von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 


Nachdem bereits mit Stadtratsbeschluss vom 25.07.2012 das FNP-Änderungsverfahren Nr. 2012.11 zur Herausnahme der “Trassenführung in Prüfung“ für den Bereich zwischen Herzogenauracher Straße und der verlängerten Rezatstraße eingeleitet wurde, beantragten die Stadtratsfraktionen der CSU und SPD auch eine Herausnahme der “Trassenführung in Prüfung“ von “Breiter Steig“ in Burgfarrnbach bis zum Anschluss an die Südwesttangente bei der Erddeponie.

Der Stadtrat der Stadt Fürth hat darauf hin mit Beschluss vom 24.07.2013 das Verfahren zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan zur Herausnahme der “Trassenführung in Prüfung“ für die sogenannte Westumgehung Burgfarrnbach förmlich eingeleitet. Ortsüblich bekannt gemacht wurde der Beschluss am 11.09.2013 im Amtsblatt Nr. 16 der Stadt Fürth.


Die frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scoping) gem. § 4 (1) BauGB wurde mit Anschreiben vom 02.06.2014 bis zum 04.07.2014 durchgeführt. Hierbei wurden insbesondere die notwendigen Informationen zur Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gesammelt. Diese und weitere Grundlagen wurden in die Begründung mit Umweltbericht eingearbeitet.

 

Darüber hinaus wurde mit dem Entwurf des Flächennutzungsplanes im Zeitraum vom 06.06.2014 bis 08.07.2014 gem. § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Die Auswertung der zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen ergab, dass insgesamt ca. 900 Bürger per Unterschrift die Argumente des in der Anlage 3 genannten Unterstützerschreibens zur Herausnahme der „Westumgehung Burgfarrnbach“ befürworten.

Die in der Anlage 4 von der Kreishandwerkerschaft, der IHK, der Polizeiinspektion, der Gemeinde Veitsbronn und des Wirtschaftsbeirates sowie die in der Anlage 5 von einem Bürger und der Bürgerinitiative Verkehrsentlastung Fürth-Nord e.V. vorgebrachten Anregungen und Einwendungen für die Beibehaltung der „Trassenführung in Prüfung“ zählen größtenteils zu den Argumenten, warum auch die Stadt Fürth schon seit mehreren Jahren den Trassenverlauf für eine mögliche Westumgehung von Burgfarrnbach im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Fürth gesichert hat.

Gegenüber der Öffentlichkeit und Politik konnte nicht vermittelt werden, dass die im Flächennutzungsplan enthaltene „Trassenführung in Prüfung“ nur einen vorsorglich aufgezeigten Planungskorridor und keinesfalls eine konkrete Festlegung darstellte. Der Stadtrat ist den Bedenken der Bürgerschaft gefolgt.

Durch die Herausnahme der Westumgehung Burgfarrnbach kann dieser Trassenlauf – aber auch die großräumige Westumgehung von der A 73 bis Erddeponie an der B 8 nunmehr gegenüber entgegenstehenden Planungen nicht mehr gesichert werden.

Es ist darauf hinzuweisen, dass zeitnah eine Vergabe von Verkehrsuntersuchungen zur Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes beabsichtigt ist. Hierbei ist u. a. zu untersuchen, inwieweit sich durch gesamtstädtische und lokale Maßnahmen das Verkehrsaufkommen in überlasteten Ortskernen langfristig reduzieren, verlagern oder anderweitig steuern lässt.

Den Anregungen, die „Trassenführung in Prüfung“ für die Westumgehung von Burgfarrnbach im Flächennutzungsplan der Stadt Fürth weiterhin darzustellen, wird aufgrund der o. g. Ausführungen und den in den Anlage 4 und 5 erfolgten Abwägungen nicht gefolgt.

Der vom Stadtplanungsamt auftragsgemäß überarbeitete Entwurf zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 2013.12 vom August 2014 einschließlich Begründung und Umweltbericht soll nun an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeleitet und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


  1. Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 2013.12 i. d. F. vom August 2014
  2. Begründung einschließlich Umweltbericht i. d. F. vom August 2014
  3. Anlage 3: Unterstützerschreiben zur Herausnahme der Westumgehung Burgfarrnbach
  4. Anlage 4: Abwägung (Behörden und Träger öffentlicher Belange)
  5. Anlage 5: Abwägung (Bürger)