- Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.
- Der Bau- und Werkausschuss billigt den
Entwurf zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 2013.12 der
Stadt Fürth vom August 2014 sowie die dazugehörige Begründung mit
Umweltbericht vom August 2014.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie gleichzeitig gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hierzu anzuhören und von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.
Nachdem bereits mit Stadtratsbeschluss vom 25.07.2012 das
FNP-Änderungsverfahren Nr. 2012.11 zur Herausnahme der “Trassenführung in
Prüfung“ für den Bereich zwischen Herzogenauracher Straße und der verlängerten
Rezatstraße eingeleitet wurde, beantragten die Stadtratsfraktionen der CSU und
SPD auch eine Herausnahme der “Trassenführung in Prüfung“ von “Breiter Steig“
in Burgfarrnbach bis zum Anschluss an die Südwesttangente bei der Erddeponie.
Der Stadtrat der Stadt Fürth hat
darauf hin mit Beschluss vom 24.07.2013 das Verfahren zur Änderung des
wirksamen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan zur
Herausnahme der “Trassenführung in Prüfung“ für die sogenannte Westumgehung
Burgfarrnbach förmlich eingeleitet. Ortsüblich bekannt gemacht wurde der
Beschluss am 11.09.2013 im Amtsblatt Nr. 16 der Stadt Fürth.
Die frühzeitige Beteiligung der
Behörden (Scoping) gem. § 4 (1) BauGB wurde mit Anschreiben vom 02.06.2014 bis
zum 04.07.2014 durchgeführt. Hierbei wurden insbesondere die notwendigen
Informationen zur Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung gesammelt. Diese und weitere Grundlagen wurden in die
Begründung mit Umweltbericht eingearbeitet.
Darüber hinaus wurde mit dem Entwurf des
Flächennutzungsplanes im Zeitraum vom 06.06.2014 bis 08.07.2014 gem. § 3 Abs. 1
BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Die Auswertung der zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen
Stellungnahmen ergab, dass insgesamt ca. 900 Bürger per Unterschrift die
Argumente des in der Anlage 3 genannten Unterstützerschreibens zur Herausnahme
der „Westumgehung Burgfarrnbach“ befürworten.
Die in der
Anlage 4 von der Kreishandwerkerschaft,
der IHK, der Polizeiinspektion, der
Gemeinde Veitsbronn und des
Wirtschaftsbeirates sowie die in der Anlage 5 von einem Bürger und der
Bürgerinitiative Verkehrsentlastung Fürth-Nord e.V. vorgebrachten
Anregungen und Einwendungen für die Beibehaltung der „Trassenführung in
Prüfung“ zählen größtenteils zu den Argumenten, warum auch die Stadt Fürth
schon seit mehreren Jahren den Trassenverlauf für eine mögliche Westumgehung
von Burgfarrnbach im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der
Stadt Fürth gesichert hat.
Gegenüber der Öffentlichkeit und Politik konnte nicht vermittelt werden, dass
die im Flächennutzungsplan enthaltene „Trassenführung in Prüfung“ nur einen
vorsorglich aufgezeigten Planungskorridor und keinesfalls eine konkrete
Festlegung darstellte. Der Stadtrat ist den Bedenken der Bürgerschaft gefolgt.
Durch die Herausnahme der Westumgehung Burgfarrnbach kann dieser Trassenlauf –
aber auch die großräumige Westumgehung von der A 73 bis Erddeponie an der B 8
nunmehr gegenüber entgegenstehenden Planungen nicht mehr gesichert werden.
Es ist
darauf hinzuweisen, dass zeitnah eine Vergabe von Verkehrsuntersuchungen zur
Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes beabsichtigt ist. Hierbei ist u. a.
zu untersuchen, inwieweit sich durch gesamtstädtische und lokale Maßnahmen das
Verkehrsaufkommen in überlasteten Ortskernen langfristig reduzieren, verlagern
oder anderweitig steuern lässt.
Den Anregungen, die „Trassenführung in Prüfung“ für die Westumgehung von
Burgfarrnbach im Flächennutzungsplan der Stadt Fürth weiterhin darzustellen,
wird aufgrund der o. g. Ausführungen und den in den Anlage 4 und 5 erfolgten
Abwägungen nicht gefolgt.
Der vom Stadtplanungsamt auftragsgemäß überarbeitete Entwurf zur Änderung des
wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 2013.12 vom August 2014 einschließlich
Begründung und Umweltbericht soll nun an die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeleitet und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 2013.12 i. d. F. vom August 2014
- Begründung einschließlich Umweltbericht i. d. F. vom August 2014
- Anlage 3: Unterstützerschreiben zur Herausnahme der Westumgehung Burgfarrnbach
- Anlage 4: Abwägung (Behörden und Träger öffentlicher Belange)
- Anlage 5: Abwägung (Bürger)