Betreff
Kommunale Zweckvereinbarung zur Zusammenarbeit im JugendschutzNutzung der Hotline und Bevollmächtigung zur Inobhutnahme des Kinder- und Jugendnotdienstes der Stadt Nürnberg
Vorlage
JgA/167/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat stimmt dem Abschluss einer Kommunalen Zweckvereinbarung (Art. 7 ff. des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit) zur Zusammenarbeit im Jugendschutz mit der Stadt Nürnberg zu.


Die Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz Region Mittelfranken erarbeitete in den Jahren 2013/ 2014 eine Konzeption zu einer Kommunalen Zweckvereinbarung, welche die Zusammenarbeit der beteiligten Jugendämter in der Region Nürnberg und Teilen Mittelfrankens im Bereich Kinderschutz verbessert.

Die Vereinbarung regelt verbindlich die Strukturen außerhalb der Geschäftszeiten der Kooperationsjugendämter und stellt eine Rund-um-die-Uhr Hotline im Kinder- und Jugendnotdienst der Stadt Nürnberg ( Reutersbrunnenstraße) zur Verfügung. Zudem wird durch eine Aufgabenübertragung sichergestellt, dass außerhalb der Dienstzeiten auch

(rechtlich wirksame) Inobhutnahmen durch den Kinder- und Jugendnotdienst durchgeführt werden können.

Den zusätzlichen Personaleinsatz teilen sich die beteiligten Jugendämter in der Region. Die anteiligen  Kosten für Fürth belaufen sich derzeit auf ca. 3500 € im Jahr, bei einer Beteiligung von 9 Jugendämtern in der Metropolregion.

Das Bayerische Landesjugendamt und die Regierung von Mittelfranken haben an der Erarbeitung der Kommunalen Zweckvereinbarung intensiv mitgewirkt. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales begrüßt die Lösung ausdrücklich.

 

 

Zu den Leistungen der Zweckvereinbarung im Einzelnen:

 

Mit Hilfe der Kommunalen Zweckvereinbarung sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kinder- und Jugendnotdienstes Nürnberg bevollmächtigt werden, in einem klar definierten Rahmen Schutzmaßnahmen und Beratungsleistungen für die beteiligten Jugendämter durchzuführen.

 

          Telefonische Erreichbarkeit einer Fachkraft außerhalb der Geschäftszeiten

          Telefonische Beratung hinsichtlich Kinderschutz für Bürger, Polizei, Kliniken, Ärzte,     Fachkräfte etc. aus dem Kooperationsgebiet

          Ambulante Beratung in den Räumen des Kinder-und Jugendschutzes

          Risikoanalyse und Gefährdungseinschätzungen bei Kindeswohlgefährdung

          Entscheidung über Inobhutnahme

          Veranlassung einer Inobhutnahme

          Unterbringung im Kinder- und Jugendnotdienst

          Sofortige schriftliche Information an das Kooperationsjugendamt

          Weitere Beratungsleistungen in Krisensituationen


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

3.500,-- €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4071.7000

Budget-Nr. 51200

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Kommunale Zweckvereinbarung