Der Stadtrat stimmt dem Abschluss einer Kommunalen Zweckvereinbarung (Art. 7 ff. des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit) zur Zusammenarbeit im Jugendschutz mit der Stadt Nürnberg zu.
Die Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz Region Mittelfranken erarbeitete
in den Jahren 2013/ 2014 eine Konzeption zu einer Kommunalen Zweckvereinbarung,
welche die Zusammenarbeit der beteiligten Jugendämter in der Region Nürnberg
und Teilen Mittelfrankens im Bereich Kinderschutz verbessert.
Die Vereinbarung regelt verbindlich die Strukturen außerhalb der Geschäftszeiten der Kooperationsjugendämter und
stellt eine Rund-um-die-Uhr Hotline im Kinder- und Jugendnotdienst der Stadt
Nürnberg ( Reutersbrunnenstraße) zur Verfügung. Zudem wird durch eine
Aufgabenübertragung sichergestellt, dass außerhalb der Dienstzeiten auch
(rechtlich wirksame) Inobhutnahmen durch den Kinder- und
Jugendnotdienst durchgeführt werden können.
Den zusätzlichen Personaleinsatz teilen sich die beteiligten
Jugendämter in der Region. Die anteiligen
Kosten für Fürth belaufen sich derzeit auf ca. 3500 € im Jahr, bei einer
Beteiligung von 9 Jugendämtern in der Metropolregion.
Das Bayerische Landesjugendamt und die Regierung von Mittelfranken
haben an der Erarbeitung der Kommunalen Zweckvereinbarung intensiv mitgewirkt.
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales begrüßt die Lösung
ausdrücklich.
Zu den Leistungen
der Zweckvereinbarung im Einzelnen:
Mit Hilfe der Kommunalen Zweckvereinbarung sollen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Kinder- und Jugendnotdienstes Nürnberg bevollmächtigt werden,
in einem klar definierten Rahmen Schutzmaßnahmen und Beratungsleistungen für
die beteiligten Jugendämter durchzuführen.
• Telefonische Erreichbarkeit einer
Fachkraft außerhalb der Geschäftszeiten
• Telefonische Beratung hinsichtlich
Kinderschutz für Bürger, Polizei, Kliniken, Ärzte, Fachkräfte
etc. aus dem Kooperationsgebiet
• Ambulante Beratung in den Räumen des
Kinder-und Jugendschutzes
• Risikoanalyse und
Gefährdungseinschätzungen bei Kindeswohlgefährdung
• Entscheidung über Inobhutnahme
• Veranlassung einer Inobhutnahme
• Unterbringung im Kinder- und
Jugendnotdienst
• Sofortige schriftliche Information an
das Kooperationsjugendamt
• Weitere Beratungsleistungen in Krisensituationen
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
3.500,--
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
4071.7000 |
Budget-Nr. 51200 |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Kommunale Zweckvereinbarung