Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und beauftragt die
Verwaltung
1. zur
Wiederherstellung der Fallschutzflächen aus Kunststoff an der Kletterwand im
Südstadtpark zu
Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich 10.000 EUR
2. zur Wiederherstellung der Kunststoffflächen
am Spielplatz „Bunte Hügel“ im
Südstadtpark im ursprünglichen Zustand zu
Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich
108.000 EUR. Dabei sollen jedoch die
Spielhügel jeweils eine durchgehende Farbe
erhalten und nicht – wie ursprünglich –
unterschiedliche Farben in mehren
konzentrischen Kreisen.
3. die
Vergleichszahlung der Beklagten und ihrer Streithelfer mit insgesamt 32.321,58
EUR einzunehmen und für die Sanierung der
Kunststoffflächen zur Verfügung zu
stellen.
Vorgeschichte
Im Februar 2009 wurde seitens der Stadt Fürth beim Landgericht Nürnberg-Fürth der Antrag auf ein selbständiges Beweisverfahren gestellt, da bei den Kunststoffbelägen sowohl am Spielplatz „Bunte Hügel“ als auch beim Fallschutzbelag an der Kletterwand im Südstadtpark gravierende Mängel innerhalb des Gewährleistungszeitraum aufgetreten sind und der Stadt Fürth eine gutachterliche Klärung der Schadensursachen notwendig erschien.
Im Herbst 2009 waren die Schäden am Kunststoffbelag der Bunten Hügel soweit fortgeschritten, dass die Verkehrssicherheit der Fläche nicht mehr gegeben war und der gesamte Bereich abgesperrt und der Nutzung entzogen wurde. Nach einer notdürftigen Reparatur der größten Schadstellen wurde der Spielplatz im Herbst 2011 wieder geöffnet und die Bauzäune abgebaut. Der derzeitige provisorische Zustand ist derzeit noch haltbar, jedoch ist mutmaßlich 2015 entweder eine erneute Reparatur der Schadstellen oder eine erneute Absperrung der Gesamtfläche notwendig.
Das Gutachten des Sachverständigen Kolitzus vom März 2010, welches aber vor Gericht wegen der Kündigung des Sachverständigen nicht berücksichtigt wird, gibt zunächst der Einschätzung der Stadt Fürth Recht und bestätigt, dass die Schäden „im Wesentlichen auf unzureichende handwerkliche Ausführung“ zurückzuführen sind, insbesondere wegen der fehlenden Verbindung zwischen Kunststoffschicht und Untergrund aufgrund der fehlenden Vorbehandlung des Betons. Schäden durch Vandalismus seien zwar nicht auszuschließen, jedoch zunächst nicht ursächlich.
Da sich im Sommer 2011 zunächst abzeichnete, das selbständige Beweisverfahren könne zum Jahresende 2011 abgeschlossen sein, wurde das Baureferat/Grünflächenamt beauftragt, einen Architektenvertrag abzuschließen, um unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens mit den Sanierungsmaßnahmen beginnen zu können. Da sich aber das Verfahren aufgrund einer Vielzahl Gründen (u.a. Wechsel des Gutachters im laufenden Verfahren) weiter verzögerte, ruht dieser Architektenvertrag bis heute. Eine bereits durchgeführte beschränkte Ausschreibung über die Arbeiten zur Wiederherstellung der Kunststoffbeläge wurde im September 2011 aufgehoben (Angebotssumme 93.804,73 EUR brutto).
Am 24.06.2014 fand am Landgericht Nürnberg-Fürth die abschließende Vergleichsverhandlung statt, bei der sich die Beklagten und deren Streithelfer zu einer Zahlung von insgesamt € 32.321,58 verpflichteten bei gleichzeitiger Abgeltung sämtliche Ansprüche aus dem Bauvorhaben. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 23.07.2014 diesen Vergleich angenommen. Seitens der Beklagten und deren Streithelfer wurde der getroffene Vergleich ebenso nicht widerrufen, so dass dieser nun rechtskräftig ist.
Weitere Vorgehensweise
Weitere kleinflächige Reparaturen der Kunststoffbeläge würden zu einer kontinuierlichen Verschlechterung des Gesamtzustands der Flächen und zu immer wiederkehrenden Folgekosten führen, die wirtschaftlich nicht sinnvoll sind. Das Baureferat/Grünflächenamt schlägt daher die grundsätzliche Wiederherstellung der Kunststoffflächen unter gleichzeitiger Reaktivierung des bestehenden Ingenieurvertrags mit dem Ingenieurbüro Baumann vor. Das Ingenieurbüro Baumann hat sich bereits vorab bereiterklärt zu den Konditionen von 2011 die planerischen Leistungen fortzuführen.
Die wesentlichen technischen Aspekte der Wiederherstellung der Kunststoffbeläge wurden im Rahmen dieser planerischen Leistung bereits erbracht und bilden die Grundlage der nachfolgend beschriebenen Sanierungsmaßnahmen.
Sanierungsmaßnahme 1 „Kunststoffflächen Bunte Hügel“
Die vorgeschlagene Sanierung umfasst folgende Einzelleistungen:
·
Abbau
der Spielgeräte und Einbauten
·
Aufnahme
des zweischichtigen Kunststoffbelages in den horizontalen und in den geneigten
Flächen
·
Aufnahme
der ungebundenen Tragschicht
·
Sandstrahlen
der Beton-Tragkonstruktion der Hügel zur Verbesserung der Oberflächenrauigkeit
·
Einbau
einer bituminösen Tragschicht in den horizontalen Flächen
·
Aufbringen
von Haftmittel auf Betontragkonstruktion der Hügel und Asphalttragschicht der
ebenen Fläche
·
Aufbringen
eines neuen zweischichtigen Kunststoffbelages mit 30 bzw. 25 mm Gesamtstärke in
unterschiedlichen Farben, jedoch nicht wie bisher mit Farbwechsel in Ringen,
sondern mit jeweils einer durchgehenden Farbe je Spielhügel (insgesamt sieben
Stück)
·
Wiedereinbau
der Spielgeräte und Einbauten
Sanierungsmaßnahme 2 „Fallschutzfläche Kletterwand“
Die vorgeschlagene Sanierung umfasst folgende Einzelleistungen:
·
Aufnahme
des zweischichtigen Kunststoffbelages
·
Aufnahme
der ungebundenen Tragschicht
·
Einbau
einer bituminösen Tragschicht
·
Aufbringen
von Haftmittel
·
Aufbringen
eines neuen zweischichtigen Kunststoffbelages mit 120 mm Gesamtstärke, 1. Schicht
schwarz, 2. Schicht rot
Kosten
Die Gesamtkosten der beiden Sanierungsmaßnahme betragen gem. Kostenberechnung vom 31.07.2014 auf der Basis der aufgehobenen Ausschreibung vom September 2011 zzgl. Baukostenindex 2011-2014 (rd. 2,3 % p.a.)
Brutto-Baukosten Sanierung Bunte Hügel 94.000 €
Brutto-Baukosten Sanierung Fallschutzbereich Kletterwand 8.000 €
Baunebenkosten 14.000 €
Sonstiges und Unvorhergesehenes 2.000 €
Gesamtsumme brutto 118.000 €
Durch die Annahme des Vergleichs und der damit verbundenen Zahlung der beiden Beklagten und deren beiden Streithelfer in Höhe von rd. 32.000 € verbliebe bei der Stadt Fürth eine Belastung in Höhe von rd. 86.000 EUR. Im Mandantenhaushalt 61 wurden dem Grünflächenamt in 2014 auf der Haushaltsstelle 5899.9401.1000 insgesamt 140.000 EUR für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Da im Mandantenhaushalt keine Haushaltsrestbildung vorgesehen ist, wurden vom Grünflächenamt für den Mandantenhaushalt 2015 wiederum 115.000 EUR gemeldet, da für Planungsleistungen bereits in 2014 rd. 5.000 EUR kassenwirksam werden.
Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise
Das Baureferat/Grünflächenamt schlägt vor,
1.
den Fallschutzbereich an der
Kletterwand im Südstadtpark gemäß Vorschlag des Ingenieurbüros Baumann in
ursprünglicher Größe und Gestalt wiederherzustellen. Ein ordnungsgemäßer und
verkehrssicherer Fallschutzbereich ist für den Betrieb der Kletterwand
notwendig, ansonsten müsste die Kletterwand geschlossen und ggf. demontiert
werden.
2.
den Spielplatz „Bunte Hügel“ im
Südstadtpark gemäß Vorschlag des Ingenieurbüros Baumann in ursprünglicher Größe
und Gestalt wiederherzustellen, jedoch mit dem Unterschied, dass jeder Hügel
zwar eine andere Farbe bekommt, jedoch nicht mehr wie ursprünglich mehrere
ringförmig angeordnete Farben. Aufgrund der wieder fortgeschrittenen Ablösung
der Kunststoffbeläge steht die erneute Absperrung der gesamten Spielfläche im
Raum.
3.
den Ingenieurvertrag mit dem IB
Baumann sofort wieder aufzunehmen, mit dem Ziel, die Ausschreibung und Vergabe
noch 2014, die Baumaßnahme im Frühjahr 2015 durchzuführen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten (zusätzl.) |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
86.000
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
Mandant 61 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Kostenberechnung (Zusammenstellung)