1. Die Ausführungen des Baureferates werden zur Kenntnis genommen.
2. Der geänderten Planung wird zugestimmt, sofern die Errichtung der Erschließungsanlagen über einen Erschließungsvertrag gesichert und die Zufahrt zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen entsprechend der Planung rechtlich gesichert wird.
Die naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ist der neuen Planung anzupassen.
Für die Grundstücke Fl. Nr. 134/2, /7, 137/2 und 159 Stadeln wurde am 15.11.11 eine Baugenehmigung zur Errichtung von 17 Reihenhäusern und 10 Doppelhaushälften unter Erhalt des FüW - Gebäudes erteilt; für das FüW Gebäude selbst war eine Umnutzung in ein Mehrfamilienhaus vorgesehen. Die genehmigten Gebäude sollten zwei Vollgeschosse mit einem Satteldach erhalten. Des Weiteren enthält die erteilte Baugenehmigung die notwendigen Erschließungsstraßen (Stichstraße mit Wendekehre).
Das Grundstück wurde nach der Baugenehmigung verkauft. Der künftige neue
Eigentümer hat nun der Stadt Fürth ein überarbeitetes Konzept zur
Baugenehmigung vorgelegt. Hierbei wird von der Bebauung aller Grundstücke auch
vom Abbruch des dort befindlichen FüW Gebäudes ausgegangen.
Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend dargestellt:
Anstelle der Wohngebäude mit zwei Vollgeschossen und einem Satteldach sollen nun Wohngebäude mit zwei Vollgeschossen und einem zurückgesetzten Dachgeschoss und einem Flachdach errichtet werden (s. A. 1). Diese Gebäudeform ist aus städtebaulicher Sicht zustimmungsfähig, nachdem sich ähnliche Gebäude bereits an der nördlichen Ortsausfahrt von Staden (Stadelner Hauptstr. / Karl-Hauptmannl-Str.) befinden.
Die notwendige innere Erschließung soll nun nicht mehr als Stichstraße mit
Wendekehre, sondern als Ringerschließung ausgebildet werden (s. A.). Die
Änderung umfasst auch den Abbruch des FüW Gebäudes und die Neubebauung dieses
Grundstücksteils. Gegen diese Änderung bestehen keine Bedenken, wenn die
Errichtung der Erschließungsanlagen über einen Erschließungsvertrag gesichert
wird.
Um eine gefahrlose Überquerung der Stadelner Hauptstraße zu gewährleisten, ist im Bereich der gegenüberliegenden Einmündung Straßäcker Weg eine Überquerungshilfe geplant. Diese resultiert aus der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 394 Straßäcker Weg.
Des Weiteren ist vor einer Baugenehmigung die im Plan
dargestellte und mit der unteren Naturschutzbehörde auf Grund der teilweisen
Lage im Landschaftsschutzgebiet abgestimmte Zufahrt zu den angrenzenden
landwirtschaftlichen Flächen rechtlich zu sichern. Die Einmündung der
Erschließungsstraße in die Stadelner Hauptstraße ist regelkonform zu
überarbeiten.
Die zum früheren Bauantrag erstellte naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ist der neuen Planung anzupassen.
Nach Auffassung des Baureferates kann unter Berücksichtigung der o. g. Anforderungen der überarbeiteten Planung zugestimmt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Genehmigte Planung Übersichtsplan
Genehmigte Planung Haustyp
Beantragte Änderung Übersichtsplan
Beantragte Änderung Haustyp
Detail zur Erschließung mit Anschluss des Feldweges