Betreff
Projektgenehmigung - Kinderhort II - Generalsanierung der Außenanlagen
Vorlage
GrfA/037/2014
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt die Projektgenehmigung nach Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben gemäß des vorliegenden Entwurfs des Baureferats zu einem Gesamtkostenansatz von 100.000 EUR.

 


 

Anlass

Das Baureferat/Grünflächenamt ist mit der Teil- bzw. Generalsanierung der Außenanlagen städtischer Kindertagesstätten beauftragt. Dafür stehen in den jeweiligen Haushalten die entsprechenden Mittel als Pauschalansatz zur Verfügung, die jedoch durch die Zuordnung im Unterabschnitt 4640 zunächst ausschließlich für Kindergärten zu verwenden sind.

 

Da im Hort II der Bestand der Außenanlagen stark marode ist und es dort immer wieder zu Problemen mit Belagsflächen, Entwässerung, Einfriedung usw. kommt, wurden in Abstimmung mit JgA/Kindertagesstätten von der Pauschale für Kindergärten 90.000 EUR für den Hort II in den Unterabschnitt 4645 übertragen.

 

Bestand

Der Hort II in der Otto-Seeling-Promenade 55 liegt im Stadtpark und hat eine Gesamtfläche von ca. 770 m², die Fläche der Außenanlagen beträgt ca. 640 m². Die Fläche ist gegenüber dem umgebenden Stadtpark mit Staketenzaun eingefriedet. Die Zufahrt ist nur über den Stadtpark auf dem öffentlichen Fuß- und Radweg zum Pappelsteig möglich.

 

Die bestehenden Außenanlagen sind überwiegend mit Asphalt und Betonpflasterplatten befestigt.

 

Es ist auf dem Grundstück schützenswerter Baumbestand vorhanden, der vollständig im Zuge der Baumaßnahme erhalten bleibt. Eingriffe in den geschützten Wurzelraum werden auf das Minimum beschränkt und erfolgen ausschließlich in Handarbeit mit der gebotenen Vorsicht.

 

Planung

 

Ziel der Generalsanierung der Außenanlagen ist, eine neue Ordnung der Fläche sowie mehr und hochwertige Aufenthalts- und Bewegungsangebote zu schaffen.

Der Entwurf entstand in Zusammenarbeit mit der Hort- Leitung und dem Team.

Im Süden bleibt der Gartenbereich erhalten und wird ausgebaut, im Osten entsteht ein Sandspiel- und Sitzbereich und der nördliche Eingangsbereich soll mit einem Baumhaus und einer gestalteten Spielfläche Bewegungsangebote schaffen.

Folgende Mängel sollen bei der Generalsanierung behoben werden:

1. Als Ersatz für die desolaten Gartenhäuser, soll ein größeres Gartenhaus gebaut werden.

2. Die Hofentwässerung muss saniert werden, bei Starkregen sammelt sich dort das Wasser. Eine Kanal- Befahrung ergab, dass im Außenbereich (unter dem Fuß- und Radweg) ein Rohr nahe dem vorhandenen Kontrollschacht gebrochen ist.

3. Die Einfriedung wird an drei Seiten erneuert mit dem im gesamten Stadtpark verwendeten Holzzaun 120 cm Höhe. Der neue Müllplatz bekommt einen Zaun mit 150 cm Höhe.

4. Der Müllplatz soll verlegt werden, damit die Team- Mitglieder einen kürzeren Weg zur Otto-Seeling-Promenade haben. Sie müssen die Müllcontainer selbsttätig dorthin rollen.

 

Abstimmung

Der Entwurf wurde bei den beteiligten Ämtern und Dienststellen sowie bei der zuständigen Pflegerin mit Schreiben vom 30.07.2014 instruiert. Sofern die Rückläufe bereits erfolgt sind, besteht mit der Entwurfsplanung Einverständnis. Anregungen und Änderungswünsche werden soweit möglich im die weitere Planung aufgenommen.

 

Sofern bis zur Ausschusssitzung noch relevante Stellungnahmen der beteiligten Ämter eingehen, werden diese in der Sitzung bekannt gegeben.

 

Haushaltsrechtliche Deckung und Realisierung

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden einschl. der inneren Verrechnung für Planungs- und Bauherrenleistungen auf 100.000 EUR berechnet. Auf der HhSt. 4645.9506.0000 stehen insgesamt 90.000 EUR zur Verfügung, die aus der Kindergartenpauschale 2014 von HhSt. 4640.9506.0000 (ursprünglicher Ansatz 113.500 EUR) auf Antrag des Baureferats übertragen wurden. Der Rest geht zu Lasten der Hhst 4640.9506.0000 in 2015, sofern die 90.000 EUR nicht anderweitig aufgestockt werden können.

 

Es ist vorgesehen, die Maßnahme noch 2014 auszuschreiben und zu vergeben und die Baumaßnahme im zeitigen Frühjahr 2015 zu beginnen und bis Mai 2015 abzuschließen.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

100.000,- €

 

nein

X

ja

€ 2000,-

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 4645.9506.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Restsumme 4640.9506.0000

 


Stadtplanausschnitt A4 o.M.

Bestandsplan A3 M 1:200

Fotodokumentation Bestand A4

Entwurf A3 M 1:200

Baumbestandserfassung und -Bewertung

Kostenberechnung (Zusammenstellung)