Betreff
Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus; Errichtung eines Ludwig-Erhard-Zentrums in der Ludwig-Erhard-Straße: Bereitstellung des städt. Eigenanteils an der Förderung
Vorlage
SpA/286/2014
Art
Beschlussvorlage - AB

1. Von den Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt, zur Bindung von Fördermitteln einen entsprechenden kommunalen Eigenanteil von bis zu 1.300.000 € bereit zu stellen (Komplementärfinanzierung).

3. Bei Bewilligung der Fördermittel zugunsten der Stadt Fürth sind die entsprechenden Ausgabemittel haushaltsrechtlich bereitzustellen.

4. Über das laufende Förder- bzw. Antragsverfahren soll im Bau- und Werkausschuss sowie im Stadtrat berichtet werden.


Gegenüber dem Geburtshaus des ehem. Bundeskanzlers, Wirtschaftsministers und Vaters der Sozialen Marktwirtschaft Ludwig Erhard soll durch die „Stiftung Ludwig-Erhard-Haus“ in einem Neubau – ergänzt durch das Garagengebäude im Rathaushof - ein Dokumentations-, Begegnungs- und Forschungszentrum über Ludwig-Erhard und die Soziale Marktwirtschaft entstehen. Das unter Denkmalschutz stehende Geburtshaus Ludwig-Erhard-Straße 5 selbst sowie das anschließende Gebäude Gartenstraße 6 (Altbau) werden saniert und dienen ebenfalls den Zielen des Ludwig-Erhard-Zentrums, die Wohnung Ludwig Erhards wird in ihren ursprünglichen Wohnzustand zurückversetzt und soll musealen Zwecken dienen. Die Maßnahme wird vom Haus der Geschichte (Bonn) beratend begleitet und befürwortet.

 

Mit einem geschätztem Gesamtkostenvolumen von ca. 15 Mio. € soll ein Dokumentations-, Begegnungs- und Forschungszentrum im Herzen der Stadt Fürth entstehen. Hier soll das Erfolgsmodell der Sozialen Marktwirtschaft in geschichtlichem und gesellschaftlichem Kontext anschaulich, zeit- und problembezogen vermittelt werden, um damit einen Beitrag zur Lösung heutiger wirtschaftlicher und sozialer Fragestellungen in die Diskussion einzubringen.

 

In den Gesamtkosten sind die Kosten der Museumsausstattung enthalten.

 

Von diesen Gesamtkosten ist der Eigenanteil der Stiftung von ca. 2 Mio. EUR abzuziehen, so dass ein Gesamtkostenvolumen von 13 Mio. EUR zur staatlichen Förderung angemeldet werden soll (s. u.)

 

Vor dem Hintergrund der nationalen Bedeutung der Maßnahme hat sich die Bundesrepublik bereits mit einer Förderpauschale in Höhe von 1 Mio. € am Erwerb des Anwesens Ludwig-Erhard-Straße 5 (Geburtshaus) sowie des Neubaugrundstücks beteiligt. Im Rahmen des Bayerischen Kulturkonzeptes hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, die Betriebskosten des Ludwig-Erhard-Zentrums bis zum Jahr 2018 vollständig zu übernehmen. Auch für den Bau und die Umbauarbeiten beabsichtigt der der Freistaat, Mittel u. a. über die Bayerische Landesstiftung bereit zu stellen.

 

Am 07.08.2014 wurde vom Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) der Projektaufruf zum (neuen) Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ veröffentlicht: Es werden Fördermittel bereitgestellt, um herausragende Projekte des Städtebaus aufzuzeigen und zu unterstützen. Mit dem Bundesprogramm werden investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder hohem Innovationspotential gefördert.

 

Der Projektaufruf wurde durch die Bundestransferstelle Stadtumbau West im Auftrag des Bundesministeriums mit E-Mail vom 09.08.2014 versandt.

 

Projekte im Rahmen des Förderprogramms müssen von den betreffenden Kommunen mitfinanziert werden. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt grundsätzlich ein Drittel der förderfähigen Projektkosten. Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf bis zu 10 % reduzieren. Die Haushaltsnotlage ist durch das Land zu bestätigen. Eine freiwillige finanzielle Beteiligung des Landes ist ausdrücklich erwünscht; sie kann jedoch den Eigenanteil der Kommune nicht ersetzen.

 

Anträge/Interessenbekundungen müssen bis spätestens 22.09.2014 (Ausschlussfrist) mit aussagekräftigen Unterlagen, u. a. einem Beschluss über den Finanzierungsanteil der Kommune beim BBSR eingehen. Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung für den Freistaat Bayern und der dortigen politischen Unterstützung soll die Vorlage der städtischen Interessenbekundung über die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern erfolgen. Hierzu ist die Interessenbekundung der Obersten Baubehörde bis spätestens 11.09.2014 zur weiteren Stellungnahme und Weitergabe zuzuleiten.

 

Durch die Verwaltung erfolgte vorsorglich – vor dem Hintergrund des sehr engen Zeitplans – die Abgabe einer Interessenbekundung mit einem kommunalen Eigenanteil an der Förderung von 10 %.

 

Um die förderfähigen Kosten im Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ anzumelden und zu binden, ist ein Beschluss der politischen Gremien der Stadt Fürth über die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils erforderlich, der dem Antrag nachgereicht werden kann.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

1,3 Mio. EUR €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: