Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 Einleitungsbeschluss; hier Konkretisierung der Zielsetzung
Vorlage
SpA/288/2014
Art
Beschlussvorlage - AB

1.Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferates zur Kenntnis.

2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 gem. § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Die Zielsetzung der Änderung wird dahingehend konkretisiert, dass die planungsrechtlichen Restriktionen für Schank- und Speisewirtschaften im Geltungsbereich beseitigt werden sollen; die planungsrechtlichen Restriktionen gegenüber Vergnügungsstätten im Geltungsbereich sollen erhalten bleiben.


Unter Bezugnahme auf den in der Beschlussvorlage des Baureferates vom 03.09.2014 dargestellten Sachverhalt und den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Ansbach vom 12.09.2014 sollen die im Bebauungsplan Nr. 001 enthaltenen restriktiven Festsetzungen, welche Schank- und Speisewirtschaften planungsrechtlich einschränken, gänzlich beseitigt werden.
Die damaligen planerischen Überlegungen und Zielsetzungen, einseitige Entwicklungstendenzen in Richtung gastronomischer Nutzung verhindern bzw. steuern zu wollen, wurden im Rahmen des seit dem 25.02.1988 und derzeit noch rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 001 umgesetzt.
Die diesbezüglichen Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen mittlerweile dem veränderten Freizeitverhalten der Bevölkerung, der Identifikation der Fürther Bürger mit ihrer Altstadt, dem abendlichen Ausgehen weiter Bevölkerungskreise sowie der Beliebtheit vieler Altstadtaktivitäten und -kneipen diametral entgegen.
Insofern ist es nach Auffassung des Baureferates nur konsequent, auf die wiederkehrenden Verweise der Richter auf den entgegenstehenden Bebauungsplan einzugehen und das Änderungsverfahren mit den heutigen Zielsetzungen (siehe oben) zu betreiben.
Dabei sollen allerdings die Restriktionen gegenüber Vergnügungsstätten (Spielhallen, etc.) im gesamten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes erhalten bleiben, um so genannte Tradingdown-Effekte weiterhin nachhaltig auszuschließen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: