Zu Anfrage 1:
Die
Kraftfahrzeugzulassungsstelle ist eine der publikumsintensivsten Dienststellen
der Stadtverwaltung Fürth. Das Besucheraufkommen ist seitens der Stadt Fürth
nicht beeinflussbar und unterliegt ständigen Schwankungen. Die Komplexität der
Sachbearbeitung erfordert inzwischen erheblich höhere Zeitanteile, hinzukommen
häufige Schwierigkeit infolge fehlender Unterlagen, fehlerhafter Angaben und
Verständigungsproblemen. In Spitzenzeiten und an besonderen Tagen, z.B.
Brückentagen, steigt die Wartezeit oftmals sehr stark an. Ein spürbarer Abbau
von Wartezeiten lässt sich nur durch höheren Personaleinsatz erzielen. Das Straßenverkehrsamt hat die Schaffung von
2,5 zusätzlichen Sachbearbeiterstellen sowie den Erhalt von 1,5 Stellen
beantragt. In der Summe bedeutet dies eine Personalmehrung um 4 Stellen für den
Zulassungsbereich.
Zu Antrag 1:
Eine Terminvereinbarung
kann bereits heute telefonisch oder mit eMail erfolgen. Hierzu stehen keine
bestimmten Schalter zur Verfügung, Terminvereinbarungen werden im laufenden
Betrieb abgearbeitet.
Zu Antrag 2:
Die Betreuung von
Kfz-Zulassungsdiensten mit mehreren Zulassungsvorgängen erfolgt individuell
durch die Schaltersachbearbeiter. Ein spezieller Händlerschalter ist bei diesem
Verfahren nicht erforderlich. Die annehmenden Schaltersachbearbeiter arbeiten
das Antragsvolumen des jeweiligen Zulassungsdienstes (=Händler) vollständig ab.
Zu Antrag 3:
Ob eine Anleitung zum
Ausfüllen der Vollmacht und des SEPA-Mandates erforderlich ist, sei
dahingestellt. Eine übersichtliche und informative Leistungsübersicht mit
Formularangebot wäre sicher wünschenswert. Diese Leistung kann Kfz-Zulassungsstelle
selbst aber nicht erbringen.
Zu Anfrage 4 und 5:
Die Zulassung von
Kraftfahrzeugen im Online-Verfahren ist derzeit noch nicht möglich und durch
eine Kreisverwaltungsbehörde alleine nicht einzuführen. Ab 01. Januar 2015 wird
bundesweit die erste Stufe zur Online-Zulassung eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt
wird es möglich sein, die Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen online
durchzuführen. Dieser Service ist an Voraussetzungen gebunden:
- Eindeutige
Identifizierung und rechtverbindliche Signierung durch Einsatz des neuen BPA
- Elektronische Bezahlung
über ein ePay-Verfahren
Die Online-Abmeldung ist
nur bei Kraftfahrzeugen möglich, deren Zulassungsbescheinigung Teil I und
Stempelplaketten nach dem 01.01.2015 ausgestellt bzw. aufgebracht wurden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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