Betreff
Verringerung von Wartezeiten, Terminvergaben, Um- und Abmeldung oder Neu-Zulassung in der Fürther Zulassungsstelle
Vorlage
SVA/043/2014
Art
Beschlussvorlage - AL

Zu Anfrage 1:

Die Kraftfahrzeugzulassungsstelle ist eine der publikumsintensivsten Dienststellen der Stadtverwaltung Fürth. Das Besucheraufkommen ist seitens der Stadt Fürth nicht beeinflussbar und unterliegt ständigen Schwankungen. Die Komplexität der Sachbearbeitung erfordert inzwischen erheblich höhere Zeitanteile, hinzukommen häufige Schwierigkeit infolge fehlender Unterlagen, fehlerhafter Angaben und Verständigungsproblemen. In Spitzenzeiten und an besonderen Tagen, z.B. Brückentagen, steigt die Wartezeit oftmals sehr stark an. Ein spürbarer Abbau von Wartezeiten lässt sich nur durch höheren Personaleinsatz erzielen.  Das Straßenverkehrsamt hat die Schaffung von 2,5 zusätzlichen Sachbearbeiterstellen sowie den Erhalt von 1,5 Stellen beantragt. In der Summe bedeutet dies eine Personalmehrung um 4 Stellen für den Zulassungsbereich.

Zu Antrag 1:

Eine Terminvereinbarung kann bereits heute telefonisch oder mit eMail erfolgen. Hierzu stehen keine bestimmten Schalter zur Verfügung, Terminvereinbarungen werden im laufenden Betrieb abgearbeitet.

Zu Antrag 2:

Die Betreuung von Kfz-Zulassungsdiensten mit mehreren Zulassungsvorgängen erfolgt individuell durch die Schaltersachbearbeiter. Ein spezieller Händlerschalter ist bei diesem Verfahren nicht erforderlich. Die annehmenden Schaltersachbearbeiter arbeiten das Antragsvolumen des jeweiligen Zulassungsdienstes (=Händler) vollständig ab.

Zu Antrag 3:

Ob eine Anleitung zum Ausfüllen der Vollmacht und des SEPA-Mandates erforderlich ist, sei dahingestellt. Eine übersichtliche und informative Leistungsübersicht mit Formularangebot wäre sicher wünschenswert. Diese Leistung kann Kfz-Zulassungsstelle selbst aber nicht erbringen.

Zu Anfrage 4 und 5:

Die Zulassung von Kraftfahrzeugen im Online-Verfahren ist derzeit noch nicht möglich und durch eine Kreisverwaltungsbehörde alleine nicht einzuführen. Ab 01. Januar 2015 wird bundesweit die erste Stufe zur Online-Zulassung eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt wird es möglich sein, die Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen online durchzuführen. Dieser Service ist an Voraussetzungen gebunden:

- Eindeutige Identifizierung und rechtverbindliche Signierung durch Einsatz des neuen BPA

- Elektronische Bezahlung über ein ePay-Verfahren

Die Online-Abmeldung ist nur bei Kraftfahrzeugen möglich, deren Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten nach dem 01.01.2015 ausgestellt bzw. aufgebracht wurden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: