Betreff
Umsetzung des neuen Dienstrechts in Bayern; Stufenfestsetzung des Grundgehalts beim Diensteintritt
Vorlage
PA/271/2014
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Stadt Fürth wendet bei der Stufenfestsetzung des Grundgehalts ihrer Beamtinnen und Beamten bei Dienstantritt die Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht (BayVwVBes) an.

 

Die Stufenfestsetzung wird auf die Leitung des Personalamts oder deren Stellvertretung delegiert.


Das neue Besoldungsrecht sieht bei der Begründung des Beamtenverhältnisses die Zuordnung zur ersten mit einem Grundgehalt ausgewiesenen Stufe der Besoldungsgruppe vor. Anderweitige Berufszeiten, die für das Beamtenverhältnis wichtig und förderlich sein können, wurden nach der Gesetzesbegründung nicht pauschal berücksichtigt, sondern sollten einer individuellen Entscheidung zur Anrechnung offen stehen. Diese Entscheidung muss von der obersten Dienstbehörde getroffen werden. Dies kann jedoch auf die Verwaltung delegiert werden. Es wird vorgeschlagen, die Stufenfestsetzung auf die Personalamtsleitung bzw. im Verhinderungsfall auf deren Stellvertretung zu delegieren, da es sich um Routinevorgänge handelt.

 

Unabhängig davon wäre ausgehend vom Gesetzestext vor jeder Einstellung einer Beamtin/eines Beamten zusätzlich ein Einvernehmen des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen einzuholen, soweit förderliche Zeiten bei der Dienstzeitfestsetzung berücksichtigt werden sollen. Der Freistaat Bayern hat jedoch seine Zustimmung zur Anrechnung in den Fällen generell erteilt, in denen die Maßgaben der Regelungen der BayVwVBes hierzu eingehalten werden.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: