Betreff
Bereitstellung überplanmäßige Mittel für die 4. Abschlagszahlung 2014 der StEF für Kanalbenutzung in Höhe von 288.279,16 Euro
Vorlage
Käm/213/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von insgesamt 288.279,16 Euro im Haushaltsjahr 2014 verteilt auf die Haushaltstellen 01.6300.7651.0000 in Höhe von 245.022,29 Euro, 01.6600.7651.0000 in Höhe von 17.302,75 Euro und 01.6800.7651.0000 in Höhe von 25.954,12 Euro.l


Mit Rechnung der StEF vom 02.10.2014 wird die Dienstleistung „Kanalbenutzung – öffentlicher Verkehrsgrund“ als 4. Abschlag 2014 eingefordert.

 

Im Haushalt 2014 waren die notwendigen Mittel nicht in entsprechender Höhe eingeplant, da von StEF zunächst entsprechend andere Planzahlen gemeldet wurden. Die erste Abschlagsrechnung 2014 der StEF betrug 700.000,- Euro. Die drei weiteren Abschlagsrechnungen (2.-4. Quartal) wurden aufgrund der Schlussabrechnung 2013 (Nachzahlung) durch die StEF auf jeweils 860.000,- Euro erhöht.

 

Zur Deckung können Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (HHSt. 01.9000.0030.0000) im Zentralbudget 20910 herangezogen werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anträge auf überplanmäßige Mittelbereitstellungen auf den Haushaltstellen 01.6300.7651.0000, 01.6600.7651.0000, 01.6800.7651.0000