Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von insgesamt 288.279,16 Euro im Haushaltsjahr 2014 verteilt auf die Haushaltstellen 01.6300.7651.0000 in Höhe von 245.022,29 Euro, 01.6600.7651.0000 in Höhe von 17.302,75 Euro und 01.6800.7651.0000 in Höhe von 25.954,12 Euro.l
Mit Rechnung der StEF vom 02.10.2014 wird die Dienstleistung „Kanalbenutzung – öffentlicher Verkehrsgrund“ als 4. Abschlag 2014 eingefordert.
Im Haushalt 2014 waren die notwendigen Mittel nicht in entsprechender Höhe eingeplant, da von StEF zunächst entsprechend andere Planzahlen gemeldet wurden. Die erste Abschlagsrechnung 2014 der StEF betrug 700.000,- Euro. Die drei weiteren Abschlagsrechnungen (2.-4. Quartal) wurden aufgrund der Schlussabrechnung 2013 (Nachzahlung) durch die StEF auf jeweils 860.000,- Euro erhöht.
Zur Deckung können Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (HHSt. 01.9000.0030.0000) im Zentralbudget 20910 herangezogen werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Anträge auf überplanmäßige Mittelbereitstellungen auf den Haushaltstellen 01.6300.7651.0000, 01.6600.7651.0000, 01.6800.7651.0000