Betreff
Sozialticket Fürth ab 2015
Vorlage
SzA/074/2014
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat beschließt das bisherige Konzept der „Mobilitätstaler“ aus Anlass des Wegfalls der Tarifpreiszone Z und Einführung der Tarifpreiszone B, und damit der deutlichen Preissteigerungen im öffentlichen Nahverkehr in Fürth, ab 2015 zu einem Fürther Sozialticket weiterzuentwickeln, das sich an folgenden Eckpunkten orientiert:

 

1.  Der Zuschuss der Stadt Fürth für Inhaber des Fürth-Passes zu den Kosten des öffentlichen
     Nahverkehrs in Form von Mobilitätstalern wird auf 20 € pro Monat erhöht.

2.  Die Mobilitätstaler sind ab 1.1.2015 ausschließlich für den Kauf einer Monatskarte / eines
     Monatsabos einlösbar.

3.  10 €-Mobilitätstaler, die bereits für Monate ab Januar 2015 ausgegeben wurden, können
     gegen 20 €-Taler umgetauscht werden.

4.  Die Gültigkeit der Taler von 1 Jahr ab Ausstellung sowie die Möglichkeit des Sammelns
     bleiben erhalten.

5.  Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von jährlich
     mindestens 340.000 € zzgl. Verwaltungskosten in den Haushalt einzustellen.

 


Zum 01.01.2012 wurden in der Stadt Fürth für die Inhaber des Fürth-Passes die Mobilitätstaler als freiwilliger Zuschuss zum öffentlichen Personennahverkehr eingeführt. Jede/r Berechtigte erhielt für die Dauer des Leistungsbescheides (maximal 6 Monate) einen Mobilitätstaler mit einem Wert von 5 € pro Monat.

 

 

 

Zum 01.07.2013 wurde der Zuschuss auf 10 € pro Monat erhöht. Die 5 €-Mobilitätstaler können im Kundencenter der VAG im Fürther Hauptbahnhof gegen Vorlage des Fürth-Passes und Personalausweises für jegliche Art von Fahrscheinen (Einzelfahrscheine, Mobicards, Wochenkarten etc.) innerhalb eines Jahres eingelöst werden. Dabei können die Mobilitätstaler auch gesammelt und mehrere Mobilitätstaler für eine Fahrkarte genutzt werden.

 

Derzeit nutzen ca. 2.800 Personen die Mobilitätstaler. Im Haushalt 2014 sind hierfür 200 000 € eingesetzt.

 

Zum 01.01.2015 werden durch den Wegfall der Tarifzone Z und die Einführung der Tarifzone B die Preise für den öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet Fürth deutlich steigen. Diese Preissteigerung soll durch das neue Konzept des Fürther Sozialtickets ausgeglichen werden.

 

Ausgehend von den monatlichen Aufwendungen für ein Jahres-Abo in Höhe von 45,20 €, einem einsetzbaren Regelsatzanteil von 22,78 € und einem Mobilitätszuschuss von 20 € errechnet sich nur noch eine echte Zuzahlung in Höhe von 2,42 € pro Monat, so dass Fürth nun ab 2015 über ein echtes Sozialticket verfügt. Die Differenz zwischen dem im Regelsatz vorgesehenen Anteil und den Kosten für ein Monatsticket werden durch den städtischen Zuschuss nahezu ausgeglichen.

Im Vergleich hierzu müssen ALG II-Bezieher in Nürnberg für das Sozialticket einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 8,02 € aufwenden.

 

Die Mobilitätstaler gelten - angesichts dieses geringen Zuzahlungsbetrags von 2,42 €/Monat - ab 2015 nur noch für den Kauf von Zeitkarten.

Leistungsbezieher von SGB II und XII, die sehr selten den öffentlichen Nahverkehr nutzen, steht der im Regelsatz enthaltene Anteil in Höhe von 22,78 € zur Verfügung.

 

 

Die Regelung ab 2015 sieht wie folgt aus:

 

-       Jede/r Inhaber/in des Fürth-Passes erhält einen Mobilitätstaler im Wert von

20 €/Monat.

-       Die Mobilitätstaler sind ausschließlich nur noch für Zeitkarten (Solo 31, Mobicards oder Abos) einsetzbar, die ausschließlich im Kundencenter im Bahnhof eingelöst werden können.

-       Die Mobilitätstaler haben weiterhin eine Gültigkeit von 12 Monaten nach Ausstellung und können gesammelt/kumuliert werden.
(z.B. kann ein Ehepaar 2 Taler für eine Mobicard einsetzen)

 

 

Nach Schätzungen ist davon auszugehen, dass ca. 50 % der bisher Berechtigten die Mobilitätstaler für Zeitkarten nutzen. Dies bedeutet bei einer Inanspruchnahme von mindestens 1.400 Personen einen jährlichen Finanzbedarf von mindestens 340.000 € zzgl. Verwaltungsaufwand (Druck der Taler, Abrechnung mit VAG).

 

Ab 3. Dezember 2014 sollen die Mobilitätstaler mit einem Stückwert von 20 €/Monat ausgegeben werden. Taler mit einem Stückwert von 5 € (Monatswert 10 €), die bereits jetzt für Monate ab Januar 2015 ausgegeben wurden, sind weiterhin gültig und können 2015 entweder noch für Wunschfahrscheine (auch Einzelfahrscheine) ausgegeben oder gegen 20 €-Taler eingetauscht werden, die dann aber nur noch für Monatskarten einsetzbar sind.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

340.000 €

 

nein

x

ja

340.000 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4980.7887

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 

Die Finanzierung der Deckungslücke in Höhe von (mindestens) 140 000 € soll bei den Haushaltsberatungen beschlossen werden.