Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt/Der Stadtrat beschließt die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 inklusive der geringeren Inanspruchnahme der Tilgung des Trägerdarlehens und der künftigen Neuregelung der Tilgung des Trägerdarlehens gem. Anlage 5.


Die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2014 wurde vom Stadtrat am 03.12.2013 beschlossen. Mit Schreiben vom 24.03.2014 wurde die Haushaltssatzung 2014 von der Regierung von Mittelfranken genehmigt. Zwischenzeitlich sind verschiedene Änderungen im Vermögenshaushalt eingetreten, die den Erlass eines Nachtragshaushaltsplanes erforderlich machen.

Der vorliegende Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2014 beinhaltet im Vermögenshaushalt eine Einnahmen-/Ausgabenreduzierung in Höhe von 9.865.899 € auf nunmehr einen Gesamtbetrag von 59.457.540 €.

Weitere Erläuterungen sind dem Vorbericht des Nachtragshaushaltsplanes zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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