Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt/Der Stadtrat beschließt die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 inklusive der geringeren Inanspruchnahme der Tilgung des Trägerdarlehens und der künftigen Neuregelung der Tilgung des Trägerdarlehens gem. Anlage 5.
Die Haushaltssatzung
des Haushaltsjahres 2014 wurde vom Stadtrat am 03.12.2013 beschlossen. Mit
Schreiben vom 24.03.2014 wurde die Haushaltssatzung 2014 von der Regierung von
Mittelfranken genehmigt. Zwischenzeitlich sind verschiedene Änderungen im Vermögenshaushalt
eingetreten, die den Erlass eines Nachtragshaushaltsplanes erforderlich machen.
Der vorliegende
Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2014 beinhaltet im Vermögenshaushalt
eine Einnahmen-/Ausgabenreduzierung in Höhe von 9.865.899 € auf nunmehr einen
Gesamtbetrag von 59.457.540 €.
Weitere
Erläuterungen sind dem Vorbericht des Nachtragshaushaltsplanes zu entnehmen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
1 - 5