Betreff
Erhöhung der Eintrittspreise der kunst galerie fürth ab Januar 2015
Vorlage
K/040/2014
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Kulturausschuss stimmt der Änderung der Stammsatzung für die kunst galerie fürth vom 23.Oktober 2002 und der Aufhebung der Gebührensatzung zu.

Der Kulturausschuss beschließt die Benutzungsrichtlinien für die kunst galerie fürth. Diese treten am 1.1.2015 in Kraft.


Die letzte Erhöhung der Eintrittspreise fand Ende 2010 statt. Nachdem auch die Konkurrenz rundum die Preise erhöht hat, scheint es angebracht, hier nachzuziehen. Die Erhöhung soll aus praktischen Gründen (Wechselgeldproblem) und v.a. um für einen längeren Zeitraum keine weitere Erhöhung vornehmen zu müssen, prozentual hoch ausfallen (von € 2,- um 50% auf

€ 3,-).

 

Im Zuges dessen wird in der Stammsatzung der kunst galerie fürth vom 23.Oktober 2002 in

§ 7 Gebührenpflicht das Wort „Gebührensatzung“ durch das Wort „Benutzungsrichtlinien“ ersetzt. Die Gruppe der Berechtigten für einen ermäßigten Eintritt wird konkret benannt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Stammsatzung für die kunst galerie fürth vom 23.Oktober 2002

Stammsatzung – Änderungsvorschlag

Gebührensatzung-Änderungsvorschlag 2014