Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung für zwei Kfz-Stellplätze im Zuge der Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnen auf Grund der verkehrsgünstigen Innenstadtlage zu.
Der Antragsteller
beantragt eine Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnen und schafft dadurch
Wohnraum. Die geforderten 2 Stellplätze können nicht auf eigenem Grundstück
errichtet oder in näherer Umgebung dinglich gesichert werden. Auf Grund der
Innenstadtlage in der Kaiserstraße / Leyer Straße ist die verkehrstechnische
Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel gesichert.
Der Antragsteller bittet daher darum, die beiden Stellplätze ablösen zu dürfen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan