Betreff
Verwertung der Bioabfälle aus der Haushaltssammlung
Vorlage
Abf/055/2014
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Umweltausschuss beschließt die nächste Ausschreibung zur Bioabfallverwertung nicht nur nach dem Gesichtspunkt des Entsorgungspreises zu bewerten, sondern auch ökologische Kriterien mit in die Wertung einfließen zu lassen. Hierdurch soll dem ökologischen Faktor mehr Bedeutung beigemessen werden.


Derzeitige Situation

 

Die Bioabfälle aus der städt. Biosammlung werden gegenwärtig über die Fa. Eichhorn –Bamberg- verwertet. Die Fa. Eichhorn hatte in der letzte Verfahrensoffenen Ausschreibung im Jahr 2011 das günstigste Angebot abgegeben. 

In der Ausschreibung wurden zahlreiche Eignungskriterien über einzureichende Nachweise sichergestellt. Neben der Zuverlässigkeit, der finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit und der Fachkunde waren zur Verwertungssicherheit und zur Produktqualität die Anlagengenehmigungen, ausreichend freie Kapazitäten sowie die Einhaltung der Bioabfallverordnung und RAL-Gütezeichen für Komposte und Gärprodukte nachzuweisen.

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte ausschließlich nach diesen Eignungskriterien und der Angemessenheit des Preises für die Leistung. Umwelteigenschaften wurden als Zuschlagskriterium nicht verwendet.

Dennoch bot mit der Fa. Eichhorn ein Unternehmen den günstigsten Preis an, das nach eigenen Aussagen den Fürther Bioabfall in der Vergärungsanlage in Strullendorf und in der geschlossenen Kompostieranlage in Knetzgau verarbeitet.

Der Vertrag mit der Fa. Eichhorn läuft zum 30.06.2015 aus. Im Frühjahr 2015 ist daher erneut eine europaweite Ausschreibung notwendig. 

 

 

 

Ökoeffizienspotenziale bei der Behandlung von Bioabfällen

 

Das bifa Umweltinstitut Augsburg hat in mehreren vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit beauftragten Studien (in 2010 und 2013) die Ökoeffizienzpotenziale bei der Behandlung von Bioabfällen in Bayern untersucht. Im Mittelpunkt steht die Analyse des Ökoeffizienspotenzials von Kompostierung und Vergärung über die gesamte Prozesskette.

Zusammengefasst kommen die Studien zu dem Ergebnis, dass die Verfahren zur Behandlung von Bio- und Grüngutabfällen über die Bereitstellung von Energie, Nährstoffen und organischer Substanz die Umwelt entlasten. Die Ergebnisse der Studien bestätigen aus umweltbezogener Sicht grundsätzlich den Vorrang der Verwertung getrennt erfasster Bioabfälle vor dessen Sammlung über die Restmülltonne und der anschließenden Entsorgung in einer thermischen Behandlungsanlage.

Der über die Biotonne erfasste Abfall ist ohne weitere Vorbehandlung nicht für alle Verfahren gleichermaßen gut geeignet. Strukturarmer Bioabfall und Speiseabfälle sind am besten für eine Vergärung mit Biogasnutzung und stofflicher Verwertung der Gärrückstände geeignet. Strukturreicher Bioabfall, wie lignin- und zellulosereiches Pflanzenmaterial, lässt sich im Rahmen der Kompostierung gut aerob abbauen.

Aus Sicht der umweltbezogenen Bewertung sind die Grenzen zwischen den Verwertungswegen fließend. Sowohl die stoffliche Verwertung von Kompostprodukten als auch die energetische Verwertung geeigneter Bioabfall-Anteile liefern einen Beitrag zur Umweltentlastung und zur Schonung von Ressourcen. Die umweltbezogenen Unterschiede zwischen geschlossener bzw. teilgeschlossener Kompostierung einerseits und Nass- bzw. Propfenstromvergärung andererseits sind gering. Mit entsprechender Technik bzw. Betriebsführung nach guter fachlicher Praxis kann bei Kompostierung und Vergärung ein ähnlich positives Umweltergebnis erzielt werden. Die offene Kompostierung von Bioabfällen ist mit hohen Emissionen bei der Prozessführung verbunden und bietet deshalb aus umweltbezogener Sicht keine Alternative zu einer geschlossenen Kompostierung. Entscheidend für eine ökoeffiziente Verwertung ist, dass im Sinne einer Kaskadennutzung eine Kombination von stofflicher und energetischer Verwertung angestrebt wird.

Aus der Bayerischen Abfallbilanz 2012 ist ersichtlich, dass 20 % der organischen Abfälle in Bayern in einer Vergärungsanlage verarbeitet werden. 72 % wurden der Kompostierung, der Rest einer thermischen Verwertung zugeführt. Das lässt sich auch damit begründen, dass nur begrenzte Vergärungskapazitäten vorhanden sind.

Von den 6 Firmen, die sich 2011 an der Ausschreibung zur Bioabfallverwertung beteiligt haben, besaß nur die Fa. Eichhorn eine Vergärungsanlage. Drei Firmen betrieben eine geschlossene/teilgeschlossene Kompostierung, drei Firmen hätten die Bioabfälle über eine offene Kompostierung verwertet.

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Verwendung von Qualitäts- und Umwelteigenschaften der Dienstleistung als Zuschlagskriterium  ist vergaberechtlich zulässig (VOL/A §19). Zuschlagskriterien müssen jedoch grundsätzlich objektiv nachvollziehbar (d.h. möglichst berechenbar) und nicht diskriminierend sein.

Es wird daher nicht empfohlen, Umwelteigenschaften als einziges Zuschlagskriterium für die wirtschaftliche Wertung von Angeboten zu verwenden.

Auch das offene Kompostierverfahren,  aus ökologischer Sicht von der Angebotsabgabe, auszuschließen wird nicht befürwortet.

Die Aufteilung der Bioabfälle nach strukturarmem Material aus der Innen- und Südstadt mit ca. 3.300 t zur Vergärung in einem Los und strukturreichem Bioabfall ca. 5.100 t zur Kompostierung (Los 2) wird als nicht praktikabel angesehen.

Um nicht nur den Preis sondern auch ökologische Standpunkte in die Bewertung mit einfließen zu lassen, wird vorgeschlagen, ein Punktesystem als Wertungskriterium einzusetzen. Als Parameter könnten die Anlagenart (offene Kompostierung oder geschlossene Kompostierung und Vergärung), Transportentfernung, Betrieb der Anlage etc. herangezogen werden. Nach Auskunft eines Ingenieurbüros wurden derartige Ausschreibungen schon getätigt. Allerdings muss mit höheren Verwertungskosten gerechnet werden.

 

Mit der Erstellung und Auswertung dieser Ausschreibung müsste dazu ein fachlich versiertes Ingenieurbüro beauftragt werden.

Der Kompostplatz in Burgfarrnbach sollte wieder als Umlademöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die der Abfallwirtschaft entstehenden Kosten werden den Nutzern, wie in den vergangenen Ausschreibungen auch, aufgerechnet.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

 

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 7200.5724/6580

Budget-Nr.      

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: