Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Günen vom 04.11.2014 - Pyramideneiche an der Billinganlage als Naturdenkmal
Vorlage
OA/119/2014
Aktenzeichen
III/OA/U-NW-5
Art
Beschlussvorlage - SB

Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

1.              Ausweisung der Pyramideneiche an der Billinganlage als Naturdenkmal

Als Naturdenkmal können gem. § 28 Bundesnaturschutzgesetz Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist,

1.

aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder

2.

wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.

rechtsverbindlich festgesetzt werden.

 

Bereits vor einigen Jahren wurde die Schutzwürdigkeit der Pyramideneiche an der Billinganlage geprüft. Der Stadtrat hat szt. in seiner Sitzung am 24.03.1999 die Verwaltung beauftragt, die Pyramideneiche an der Billinganlage im Zuge einer Änderungsverordnung als Naturdenkmal auszuweisen. Der Naturschutzbeirat hat sich in seinen Sitzungen am 03.03.1998, 18.01.2000 und 17.12.2001 gegen diese Ausweisung ausgesprochen, da man die fachlichen Voraussetzungen für die Ausweisung als nicht gegeben angesehen hat. Der Umweltausschuss und der Stadtrat haben sich in den Sitzungen vom 14.03.2002 bzw. 20.03.2002 dieser Meinung angeschlossen.

 

Die Pyramideneiche befindet sich im Eigentum der Stadt Fürth und wird durch das Grünflächenamt gepflegt. Das Grünflächenamt teilte mit, dass der Baum Anzeichen von Weißfäule aufweise und daher dessen Zustand durch einen Sachverständigen genauer geprüft werden müsse. Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz wird nach Vorliegen des Gutachtens prüfen, ob eine Ausweisung als Naturdenkmal in Betracht kommt und darüber in einer der nächsten Sitzungen des Umweltausschusses berichten.

 

2.              Ausweisung weiterer Naturdenkmäler

Die Verwaltung regt an, neben den Eichen in der Austraße auch eine Winterlinde in der Cadolzburger Straße als Naturdenkmal auszuweisen. Dem Bund Naturschutz in Bayern e.V., der die Linde ebenfalls für schützenswert hält, wurde diese Absicht auf Grund einer Nachfrage bereits mit E-Mail vom 08.10.2014 mitgeteilt (siehe hierzu TOP 7).

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Fotos