Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.11.2014 - Kieferngruppen in Stadeln, Ronhof und Oberfürberg als geschützte Landschaftsbestandteile
Vorlage
OA/121/2014
Aktenzeichen
III/OA/U
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Verwaltung prüfen solle, ob die Kieferngruppen in Stadeln, Ronhof und Oberfürberg als geschützte Landschaftsbestandteile im Siedlungsbereich unter Schutz gestellt werden können, wird abgelehnt.


Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung prüfen solle, ob die Kieferngruppen in Stadeln, Ronhof und Oberfürberg als geschützte Landschaftsbestandteile im Siedlungsbereich unter Schutz gestellt werden können. Begründet wurde dies mit der geplanten Änderung der Baumschutzverordnung, welche eine weitreichende Aufgabe des Schutzes von Nadelbäumen nach sich ziehe.

 

Nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es möglich, Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist

1.    zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,

2.    zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,

3.    zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder

4.    wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

als geschützte Landschaftsbestandteile unter Schutz zu stellen.

 

Es ist grundsätzlich nicht von vornherein auszuschließen, dass möglicherweise einige dieser Baumgruppen im Sinne dieser Kriterien schutzwürdig sein könnten. Da aber (auch) die Stadt Fürth nicht über eine Kartierung von Bäumen auf Privatgrundstücken verfügt, würde dieser flächendeckende Prüfauftrag der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Verwaltungsaufwand verursachen, der derzeit nicht im Ansatz bezifferbar ist. Zudem wird zu bedenken gegeben, dass die wohl angestrebte großzügige Ausweisung dieser Baumgruppen als geschützte Landschaftsbestandteile der offensichtlich politisch gewollten Liberalisierung der Baumschutzverordnung zuwiderlaufen würde. Nicht völlig unberücksichtigt darf zudem bei diesen Überlegungen bleiben, welche finanziellen Auswirkungen eine Ausweisung zusätzlicher geschützter Landschaftsbestandteile (für die Stadt Fürth) haben würde. Nach derzeitiger Praxis übernimmt die Stadt Fürth sowohl bei den geschützten Landschaftsbestandteilen, als auch bei den Naturdenkmalen die Aufgaben der Verkehrssicherung, auch wenn sich diese im Privateigentum befinden. Dies ist dadurch begründet, dass solche Schutzverordnungen die Verfügungsgewalt der Eigentümer über die geschützten Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale so weitgehend beschränken, dass diese nicht mehr zur Durchführung solcher Maßnahmen berechtigt sind. Inzwischen hat sich in einigen Städten die Auffassung durchgesetzt, dass trotz der Unterschutzstellung die Aufgabe der Verkehrssicherung bei den jeweiligen Eigentümern verbleibt. Die Stadt Fürth prüft derzeit, ob und ggf. wie diese Möglichkeit auch hier umgesetzt werden kann.

 

Es wird daher angeregt, den Antrag abzulehnen. Sofern die Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen bei diesem Antrag bestimmte Baumgruppen im Auge hatte, prüft die untere Naturschutzbehörde diese konkreten Vorschläge gerne.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: