Vom Bericht wird Kenntnis genommen.
Die Oberfarrnbacher Straße ist südlich der Hintere Straße eine Sackgasse. Das Parken ist beim Westausgang nicht reglementiert. Auf der Westseite der Oberfarrnbacher Straße kann am Fahrbahnrand geparkt werden, auf der Ostseite auf dem Parkstreifen. Bei Ortsbesichtigungen zur verschiedenen Tageszeiten, auch durch die Verkehrsüberwachung, konnten die im Antrag geschilderten Parksituationen, die zu einem tatsächlichem Problem führen sollten nicht festgestellt werden. An keinem Tag war mehr als 1 Wohnanhänger abgestellt. Bei einer Nachschau wurden 2 Wohnanhänger festgestellt. Gegenüber dem Parkstreifen war überhaupt kein Fahrzeug bzw. Anhänger abgestellt.
Eine Störung der Sicherheit und Leichtigkeit oder der Ordnung des Verkehrs liegt hier nicht vor. Die Straßenverkehrsbehörde sieht keinen Handlungsbedarf und keine Möglichkeit, verkehrsregelnd einzugreifen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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