Vorlage der
infra fürth gmbh vom 10.11.2014:
Zur
auskömmlichen Klärung Ihrer Fragen haben wir vorab vorbereitet, in welche
Druckzonen sich das Fürther Versorgungsgebiet gliedert.
Anhand dieser
Druckzonen (vgl. Übersichtsgraphik anbei) können wir erläutern, welche Wässer
darin im Wesentlichen zur Verteilung kommen.
Dazu haben wir
ebenfalls die entsprechenden Wasseranalysen nach gültiger Trinkwasserverordnung
(TrinkwV) – einschl. der gültigen Grenzwerte – beigefügt.
Niederdruckzone
(NZ) - im Wesentlichen zwischen den beiden Flüssen Rednitz und
Pegnitz/Innenstadt:
hier kommt
hauptsächlich unbelastetes Tiefengrundwasser aus der Fürther
Fernwasserversorgung, auch in Mischung mit dem Wasser des Zweckverbandes WFW
zur Verteilung,
Hochdruckzone
(HZ) – restliches Stadtgebiet ohne KLL-Druckzone:
hier kommt fast
ausschließlich Wasser aus den oberflächennahen Gewinnungsgebieten im
Rednitztal, nördl. der Rothenburger Straße bis zur Trogbrücke und nördlich der
Fuchsstraße bis zur Siebenbogenbrücke zur Verteilung,
Knoblauchsland-Druckzone
(KLL) – Verteilungsgebiet des ehem. ZWK, im Wesentlichen in den Stadtteilen
Stadeln, Sack, Braunsbach, Herboldshof, Mannhof, Steinach, etc.:
hier kommt
momentan noch ein Gemisch aus den Tiefbrunnen im Wasserwerk Knoblauchsland
(KLL) mit dem Wasser der Hochdruckzone zur Verteilung.
(1) Die Tiefengrundwässer der
Fernwasserversorgung und im KLL sind gegen anthropogene oberflächennahe
Einflüsse n.m.K. abgesperrt.
(2) Bei den oberflächennahen Wasserfassungen im
Rednitztal die ihr Wasser im Wesentlichen aus dem Grundwasserbegleitstrom der
Rednitz und der Bibert erhalten, besteht sehr wohl eine Einflussmöglichkeit von
anthropogenen Substanzen (Arzneimittel, Medikamente, etc.).
(3) Hierzu haben wir Ihnen eine Übersicht aus
Analysen aus einem Forschungsprogramm von Siemens und der Uni Tübingen aus 2004
beigefügt, welche die dortigen Rohwässer und Flusswässer betrifft.
(4) Für die analysierten Substanzen gibt es bis
heute keine Grenzwerte nach TrinkwV, sondern nur sog. „gesundheitliche
Orientierungswerte“ (GOW) des Umweltbundesamtes (UBA).
Auch gem. der ebenfalls beigefügten Stellungnahme der Uni München ist die
Belastung als
„gering“ einzustufen.
(5) Weitere Analysen folgen, wenn das Labor der
infra im Laufe des nächsten Jahres die dazu notwendige Analytik angeschafft
hat.
(6) Sollten noch weitere Fragen bestehen, so
stehen Herr Paulus, Bereichsleiter Labor und ich Ihnen am kommenden Donnerstag
im Umweltausschuss für deren Klärung gerne zur Verfügung.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
5