Für das ehem. FÜW-Gelände an der Stadelner Hauptstraße wurde am 15.11.2011 eine Baugenehmigung zur Errichtung von 17 Reihenhäusern und 10 Doppelhaushälften unter Erhalt des ehem. FÜW-Gebäudes erteilt. Das Grundstück wurde inzwischen verkauft. Der neue Eigentümer hat nun bei der Stadt Fürth ein überarbeitetes Bebauungskonzept für die Errichtung von jetzt 26 Reihenhäusern und 6 Doppelhaushälften zur Genehmigung vorgelegt. Hierbei sollen auch das bisher zum Erhalt vorgesehene ehem. FÜW-Gebäude und ein nordöstlich angrenzender Grundstücksstreifen mit Baum- und Strauchbestand überbaut werden. Im Baugenehmigungsverfahren hat die untere Naturschutzbehörde eine Überarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, welche der Baugenehmigung vom 15.11.2011 zu Grunde lag, und die Abarbeitung artenschutzrechtlicher Aspekte gefordert. Diese Unterlagen liegen derzeit noch nicht vor. Sobald die im Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen angesprochene Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung vorliegt, wird diese im Umweltausschusss dargestellt.
Der Bau- und Werkausschuss hat dieser geänderten Planung in seiner Sitzung vom 17.09.2014 mehrheitlich zugestimmt, mit den Maßgaben, dass die naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung der neuen Planung angepasst, die Errichtung der Erschließungsanlagen durch einen Erschließungsvertrag gesichert und die Zufahrt zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen entsprechend der Planung rechtlich gesichert wird.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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