1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.
2. Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2013.12 einschließlich Begründung mit Umwelt-bericht wird beschlossen (Feststellungsbeschluss).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen nach dem Fest-stellungsbeschluss das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
4. Das Baureferat wird beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2013.12 nach dem Feststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
bisherige Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Abstimmungsergebnis |
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einst. |
mit
Mehrheit |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
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angen. |
abgel. |
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1 |
Bau- und Werkausschuss |
12.06.2013 |
X |
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2 |
Stadtrat |
24.07.2013 |
X |
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44 |
0 |
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3 |
Bau- und Werkausschuss |
17.09.2014 |
|
X |
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13 |
2 |
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4 |
Bau- und Werkausschuss |
15.04.2015 |
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Am 24.07.2013 hat der Stadtrat das o. g. Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan eingeleitet. Ortsüblich bekannt gemacht wurde der Beschluss am 11.09.2013 im Amtsblatt Nr. 16 der Stadt Fürth.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scoping) gem. § 4 (1) BauGB wurde mit Anschreiben vom 02.06.2014 bis zum 04.07.2014 durchgeführt. Hierbei wurden insbesondere die notwendigen Informationen im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung abgefragt. Diese und weitere Grundlagen wurden in den FNP-Entwurf sowie in die Begründung mit Umweltbericht eingearbeitet.
Fast zeitgleich wurde im Zeitraum vom 06.06.2014 bis 08.07.2014 gem. § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Der Bauausschuss hat mit Beschluss vom
17.09.2014 den Entwurf zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Nr.
2013.12 der Stadt Fürth einschließlich Begründung mit Umweltbericht gebilligt
und deren öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf
zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung mit
Umweltbericht wurde nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 19 der
Stadt Fürth vom 22.10.2014 in der Zeit vom 30.10.2014 bis einschließlich
02.12.2014 öffentlich ausgelegt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden von der öffentlichen Auslegung mit Schreiben vom 28.10.2014
benachrichtigt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde von privater Seite
eine Stellungnahme abgegeben. Eine Einzelabwägung ist als Anlage 4 beigefügt und somit Bestandteil
dieser Vorlage.
Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden von den nachfolgend aufgelisteten Behörden und Trägern öffentlicher
Belange Anregungen vorgebracht:
- N-ERGIE Netz GmbH (12)
- Staatliches Gesundheitsamt Fürth (15)
- Bayerischer Bauernverband (34)
- Kreishandwerkerschaft Fürth (41)
- IHK-Geschäftsstelle Fürth (42)
- Herr Stadtrat Riedel, Pflegschaft Fuß- und Radwege der
Stadt Fürth (53)
- Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn (61)
- Frau Stadtratin Galaske, Pflegschaft für öffentliche
Anlagen (63)
- Wirtschaftsbeirat (o. Nr.)
Eine ausführliche Einzelabwägung
ist ebenfalls als Anlage 3 beigefügt und zugleich Bestand-teil dieser Vorlage.
Die seitens der
Kreishandwerkerschaft Fürth, IHK und Wirtschaftsbeirat gewünschte Darstellung
einer Nordumgehung Burgfarrnbach von Breiter Steig bis Bernbacher Straße wurde
bereits anlässlich des o. g. Auslegungsbeschlusses im Bauausschuss beraten;
aufgrund der seinerzeitigen mehrheitlichen Ablehnung wird dieser Anregung auch
zum Feststellungsbeschluss nicht gefolgt. Es kann jedoch heute nicht ausgeschlossen
werden, dass im Zuge der vorgesehenen großräumigen Verkehrsuntersuchung dieser
Trassenabschnitt nochmals eingehend betrachtet werden muss.
Abschließender
Verfahrenshinweis:
Der bereits zum Auslegungsbeschluss
vorliegende FNP-Entwurf vom August 2014 wird beibehalten. Die Begründung mit
Umweltbericht wurde hinsichtlich der Verfahrenshinweise aktualisiert.
Gemäß den verfahrensrechtlichen Regelungen
soll nun der Feststellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung Nr.
2013.12 einschließlich Begründung mit Umweltbericht gefasst werden.
Den Verfassern von Anregungen ist
nach dem Feststellungsbeschluss das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen. Der
Regierung von Mittelfranken ist die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2013.12
einschließlich Begründung mit Umweltbericht nach dem Feststellungsbeschluss
gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 2013.12 i. d. F. vom 20.08.2014
2. Begründung einschließlich Umweltbericht i. d. F. vom Dezember 2014
3. Einzelabwägungen (Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)
4. Einzelabwägungen (Öffentliche Auslegung – Bürger)