Betreff
Bereitstellung überplanmäßige Mittel für die 3. Abschlagszahlung 2013 der StEF für Kanalbenutzung in Höhe von 329.800,53 Euro
Vorlage
Käm/264/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

Es werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 329.800,53 Euro im Haushaltsjahr

2014 auf der Haushaltstelle 01.6300.7651.0000 bereitgestellt.


Im Jahr 2013 wurde bei der dritten Abschlagszahlung 2013 an StEF für Kanalbenutzung eine Kürzung in Höhe von 329.800,53 Euro vorgenommen, da StEF Kürzungen in selber Höhe bei Zinszahlungen des Trägerdarlehens vorgenommen hat.

 

StEF vertrat die Meinung, dass die Herabsetzung, des bei der Stadt angewandten, kalkulatorischen Zinses von 5,5% auf 5% auch auf den Zinssatz für das Trägerdarlehen anzuwenden ist.

 

Mit klarstellendem Beschluss des Bau- und Werkausschuss vom 15.10.2014 wurde festgelegt, dass die Verzinsung bei StEF auch weiterhin mit 5,5% erfolgen muss.

 

Nach diesem Beschluss wird die Kürzung aus dem Abschlag für das dritte Quartal 2013 noch im Haushaltsjahr 2014 an StEF überwiesen. Zeitgleich überweist StEF die Kürzungen aus den Zinsen für das Trägerdarlehen in Höhe von 419.710,18 Euro an die Stadt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


 

 Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung auf der Haushaltstelle 01.6300.7651.0000