Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zum generationenübergreifenden Wohnen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird zukünftig Investoren und Bauherren - neben der Thematik des sozialen Wohnungsbaus - auch auf das generationenübergreifende Wohnen hinweisen und ausführlich beraten.
Im Rahmen der Bürgerversammlung West am 06.11.14 wurde der
Antrag gestellt, dass sich der Stadtrat mit den Möglichkeiten des
„generationenübergreifenden Wohnens“ befasst und diese in zukünftige Planungen
eingebunden werden.
Zu der Thematik des „generationenübergreifenden Wohnens“ ist grundsätzlich
festzustellen, dass sich diese Wohnform in nahezu jedem Baugebiet mit
Wohngebietsfestsetzung realisieren lässt, entsprechende Bauformen sind in der
Regel sowohl im Geschosswohnungsbau wie auch in verdichteten
niedriggeschossigen Bauweisen möglich. Auch in bestehenden Wohngebäuden sind
generationenübergreifende Wohnformen jederzeit zulässig. In wie weit hierzu
Umbaumaßnahmen notwendig werden, ist jedoch im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.
§ 9 Abs.1 Nr. 8 BauGB (Baugesetzbuch) eröffnet die Möglichkeit, für einzelne
Flächen in einem Bebauungsplan festzusetzen, dass hier nur solche Wohngebäude
errichtet werden dürfen, die für Personengruppen mit einem besonderen
Wohnbedarf, wie z. B. „generationenüber-greifendes Wohnen“ bestimmt sind.
Es wird in der Kommentierung (Ernst-Zinkahn-Bielenberg) jedoch ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass um solchen speziellen Festsetzungen Rechtssicherheit
zu verleihen, gleichzeitig ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden
sollte, um einen Bauherrn bzw. Grundstückseigentümer einzubinden und ein
Entschädigungsrisiko für die Stadt auszuschließen. Seitens der Stadt besteht
darüber hinaus jedoch die Möglichkeit beim Verkauf von eigenen Grundstücken
entsprechende Vereinbarungen im Rahmen von Kaufverträgen zu schließen.
Die Verwaltung wird zukünftig Investoren und Bauherren neben der Thematik des
sozialen Wohnungsbaus auch auf das „generationsübergreifende Wohnen“ hinweisen
und über den beschriebenen Sachverhalt ausführlich beraten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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