Betreff
Bürgerversammmlung West 06.11.14 generationenübergreifendes Wohnen
Vorlage
SpA/301/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zum generationenübergreifenden Wohnen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird zukünftig Investoren und Bauherren - neben der Thematik des sozialen Wohnungsbaus - auch auf das generationenübergreifende Wohnen hinweisen und ausführlich beraten.


Im Rahmen der Bürgerversammlung West am 06.11.14 wurde der Antrag gestellt, dass sich der Stadtrat mit den Möglichkeiten des „generationenübergreifenden Wohnens“ befasst und diese in zukünftige Planungen eingebunden werden.

Zu der Thematik des „generationenübergreifenden Wohnens“ ist grundsätzlich festzustellen, dass sich diese Wohnform in nahezu jedem Baugebiet mit Wohngebietsfestsetzung realisieren lässt, entsprechende Bauformen sind in der Regel sowohl im Geschosswohnungsbau wie auch in verdichteten niedriggeschossigen Bauweisen möglich. Auch in bestehenden Wohngebäuden sind generationenübergreifende Wohnformen jederzeit zulässig. In wie weit hierzu Umbaumaßnahmen notwendig werden, ist jedoch im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

§ 9 Abs.1 Nr. 8 BauGB (Baugesetzbuch) eröffnet die Möglichkeit, für einzelne Flächen in einem Bebauungsplan festzusetzen, dass hier nur solche Wohngebäude errichtet werden dürfen, die für Personengruppen mit einem besonderen Wohnbedarf, wie z. B. „generationenüber-greifendes Wohnen“ bestimmt sind.

Es wird in der Kommentierung (Ernst-Zinkahn-Bielenberg) jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass um solchen speziellen Festsetzungen Rechtssicherheit zu verleihen, gleichzeitig ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden sollte, um einen Bauherrn bzw. Grundstückseigentümer einzubinden und ein Entschädigungsrisiko für die Stadt auszuschließen. Seitens der Stadt besteht darüber hinaus jedoch die Möglichkeit beim Verkauf von eigenen Grundstücken entsprechende Vereinbarungen im Rahmen von Kaufverträgen zu schließen.


Die Verwaltung wird zukünftig Investoren und Bauherren neben der Thematik des sozialen Wohnungsbaus auch auf das „generationsübergreifende Wohnen“ hinweisen und über den beschriebenen Sachverhalt ausführlich beraten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: