Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen
Im Umweltausschuss vom 27.06.2014 wurde beantragt nochmals mit der Stadt Nürnberg in Kontakt zu treten, um die Entsorgung des Sperrmülls aus der Zweckvereinbarung herauszunehmen.
Hierzu wurde vom Oberbürgermeister eine schriftliche Anfrage gestellt und das Thema in der Nachbarschaftskonferenz der Städte Nürnberg, Erlangen, Schwabach und Fürth besprochen.
Die Stadt Nürnberg bleibt in ihrer Antwort bei der bisherigen Auffassung, dass der private Abfallerzeuger seinen Sperrmüll, dessen er sich entledigen will, mit dem Ziel „der Beseitigung“ durch die entsorgungspflichtige Körperschaft zur Abholung bereitstellt. Demzufolge ist der Sperrmüll als „Abfall zur Beseitigung“ gemäß der Zweckvereinbarung der Stadt Nürnberg zu überlassen.
Weiterhin weist die Stadt Nürnberg in ihrem Schreiben daraufhin, dass das Bayerische Landesamt für Umwelt aktuell festgestellt hat, dass der in Pressfahrzeugen verdichtete Sperrmüll sich nur noch für eine energetische Nutzung (Beseitigung in der MVA) eignet. Demgemäß ließe sich eine wirtschaftliche und insbesondere ökologisch vertretbare stoffliche Trennung und Verwertung dieses vermischten und zusammengepressten Abfalls nicht mehr realisieren.
Die bisherige Handhabung sollte daher bestehen bleiben. Der Sperrmüll aus der Sammlung wird weiterhin über die MVA beseitigt, während die Anlieferungen an den Recyclinghöfen in die Fraktionen, Holz, Kunststoffe, Teppichböden getrennt erfasst und verwertet werden.
Aufgrund der Gebührenreduzierung für Anlieferungen an der MVA Nürnberg ist der Kostenunterschied zwischen der Beseitigung und Verwertung inzwischen gering.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
x |
ja |
Hst.
7200.5720 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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