Betreff
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Stadtarchiv mit wissenschaftlicher Bibliothek vom 1. September 2011 i.d.F. der Änderungssatzung vom 25. Juli 2012
Vorlage
StAM/005/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat stimmt der Ergänzung der Zeichenfolge in der  Gebührensatzung des Stadtarchivs zu.


Im Stadtarchiv bedarf es einer Spezifizierung der Möglichkeit zur Gebührenbefreiung in der Satzung nach § 6. Bislang war es als „Kann-Bestimmung“ zulässig, wissenschaftliche, heimat-kundliche und publizistische Zwecke von den allgemeinen Gebühren nach §§ 4 und 5 zu befrei-en. Dieses Vorgehen ist in Archiven üblich, um Journalisten, Heimatforschern und Wissen-schaftlern die Arbeit zu erleichtern. Beinhaltet wären in der Befreiung aber auch unentgeltliche Kopien [nach § 4 (3)] gewesen, die bislang aber verrechnet wurden. Dies war und ist nötig, da dem Stadtarchiv durch die Erstellung Kosten entstehen, die nur weitergegeben werden (techni-sche Geräte, Papier, Toner etc.). Um dies rechtlich abzusichern, ist es nötig, die Gebührenbe-freiung für § 4 (3) nicht weiter zu ermöglichen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Gebührensatzung für Stadtarchiv mit wissenschaftlicher Bibliothek vom 1. September 2011 (Stadt-zeitung Nr. 16 vom 14. September 2011) i.d.F. der Änderungssatzung vom 25. Juli 2012 (Stadtzei-tung Nr. 15 vom 8. August 2012)

 

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Stadtarchiv mit wissenschaftlicher Bibliothek