Der Stadtrat nimmt die dringliche Anordnung zur Einrichtung eines Kassenkreditrahmens für die GWF in Höhe von 500.000 € im Haushaltsjahr 2014 zur Kenntnis.
Zur Sicherstellung der Liquidität der GWF zum Jahresende 2014 war die Einrichtung eines Kassenkreditrahmens in Höhe von 500.000 € über eine dringliche Anordnung erforderlich, da ein solcher bislang nicht vorgesehen war und unabweisbare und unaufschiebbare Auszahlungen zu leisten waren.
Auf die Anlage wird verwiesen (Verfügung zur Kassenkrediteinrichtung vom 18.12.2014).
Der ausgereichte Kassenkredit ist mittlerweile nach Jahresbeginn 2015 wieder ausgeglichen worden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Dringliche Anordnung: Verfügung vom 18.12.2014