Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die vorzeitige Mittelfreigabe i.H.v. 85.000,00 Euro bei HHSt. 5900.9504.0000 sowie die Freigabe der Maßnahme nach Nr. 6.1 VVHpl.
Im Rahmen der Maßnahme muss der Baumbestand im südlichen Böschungsbereich entfernt werden, um den o.g. Weg verlegen zu können. Da ab Ende Februar ein Fällverbot für Bäume besteht, ist es erforderlich, diese Arbeiten vor diesem Termin durchzuführen, um bei ansonsten entstehenden Verzögerungen Schaden von der Stadt abzuwenden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Antrag an das Finanzreferat vom 10.12.2014