Das Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten schlägt folgendes Procedere vor:
- Als Stichtage werden jeweils der 01.04.. und 01.10. festgelegt.
- Der Bericht/Vorlage der Zahlen erfolgt jeweils im darauf folgenden Beirat für Sozialhilfe, Soziales und Seniorenangelegenheiten
Von Seiten des Amtes für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten können zu den genannten Stichtagen zu folgenden Punkten in folgendem Umfang Daten mitgeteilt:
- Zwangsräumungen: Hier können
nur die in dem jeweiligen Zeitraum eingegangenen Mitteilungen aufgeführt
werden.
- Warteliste Sozialwohnungen:
es können nur Stichtagszahlen, d.h. die Anzahl der zum Stichtag tatsächlich vorliegenden
gültigen Wohnberechtigungsscheine und somit in der Vormerkliste
enthaltenen Anträge mitgeteilt werden
- Anzahl der ordnungsrechtlich untergebrachten Menschen: sämtliche Unterbringungen erfolgen ausschließlich nach dem LSTVG und nur durch das Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten/Wohnungsfürsorge. Mitgeteilt werden kann aber nur die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner zum jeweiligen Stichtag.
Die übrigen Zahlen zu Strom- und Gassperrungen betreffen die infra fürth, die Zahlen zu Leerstand und Abgeschlossenheitsbescheinigungen das Baureferat. Diese Zahlen sind von den zuständigen Dienststellen zu den jeweiligen Stichtagen dem Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten mitzuteilen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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