Betreff
Gesundheitsregion Plus
Vorlage
PSB/066/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss befürwortet die Beteiligung am  Programm Gesundheitsregion PLUS des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege im Rahmen des Konzeptes vom 15.12.2014.


 

Die Stadt Fürth hat die Möglichkeit, sich zusammen mit dem Landkreis auf eine Förderung aus dem Programm „Gesundheitsregionen PLUS“ zu bewerben. Voraussetzung hierfür sind Beschlüsse der jeweiligen Gremien.  Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über das Förderprogramm gegeben:

 

Kurzzusammenfassung des Konzeptes

Stand 15.12.2014

 

1.       Nutzen von Gesundheitsnetzen

„Die Gesundheit der Menschen ist nicht nur ein privates sondern auch ein öffentliches Gut. Länder und Kommunen nehmen deshalb in besonderem Maße Steuerungs- und Aufsichtsfunktionen über das Gesundheitswesen im Sinne der Daseinfürsorge wahr…“

 

2.       Zielsetzung und Handlungsfelder

Gesundheitsförderung und Prävention:

Gesunde Ernährung, Bewegungsförderung, Suchtvorbeugung, Prävention und Gesundheitsförderung rund um Schwangerschaft und Geburt, Frühe Hilfen, Kinder- und Jugendgesundheit, Männer- und Frauengesundheit, Medizinisch-soziale Versorgung älterer Menschen, Gesunde Lebenswelten in allen Lebensphasen, Gesundheitliche Chancengleichheit.

Gesundheitsversorgung:

Lokale Krankenversorgung in Kuration, Rehabilitation und Pflege, Medizinisch-geriatrische Versorgung, Gemeindepsychiatrie, Psychische Gesundheit, Versorgung von Menschen mit Demenzkrankheiten, Suchthilfe, Suchtkrankenversorgung, Innovative Versorgungskonzepte, Zusammenarbeit ambulanter und stationärer Sektor, Qualitätsentwicklung, Selbsthilfe, Patienteninformation, Gesundheitsschutz, Hygiene, Infektionsschutz, Umweltmedizin, Stadtplanung.

 

3.       Rechtsform:

Die Rechtsform ist offen: eingetragener Verein oder GmbH, unselbständige Einrichtung beim Landratsamt oder kreisfreier Stadt. Die Anknüpfung an Gesundheitseinrichtungen (z.B. Krankenhaus)  ist nicht möglich.

 

4.       Mitwirkende:

Alle Vertreterinnen und Vertreter der Einrichtungen, die vor Ort bei der gesundheitlichen Versorgung und Prävention eine Rolle wahrnehmen.

 

5.       Räumliche Ausdehnung:

Kreisfreie Stadt und Landkreis gemeinsam.

 

6.       Umsetzungsplan:

Jährlicher Umsetzungsplan als Planungsgrundlage für alle Aktionen jeweils für ein Jahr.

 

7.       Gremien:

Gesundheitsforum als zentrales Leitungs- und Steuerungsgremium. Arbeitsgruppen für Prävention und Versorgung. Geschäftsstelle als Anlauf- und Koordinierungsstelle.

 

8.       Förderung:

Anlaufstelle zur Beratung und Unterstützung am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit LGL: Begleitung, Fachliche Beratung, Informations- und Erfahrungsaustausch, Materialien, Projektdatenbank, Fachlich-konzeptionelle Grundlagen für die Umsetzungspläne, Informationsangebote und Workshops.

 

9.       Förderung der Geschäftsstelle:

Zuwendungsempfänger: Bayerische Landkreise und kreisfreie Städte.

Zuwendungsvoraussetzungen: Beschlussfassung, Verpflichtung, die Gesundheitsregion zu organisieren, Einrichtung der Geschäftsstelle, Umsetzung der Haupthandlungsfelder, jährlicher Umsetzungsplan, halbjährlicher Fortschrittsbericht, Teilnahme an der Gesamtevaluation des LGL.

Art und Umfang der Förderung:

24 Landkreise und Kommunen in Bayern

Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben, höchstens in Höhe von 50.000€/Jahr. Eigenanteil des Zuwendungsempfängers: 30% (=21.000€/Jahr).

Förderung einer ganzen Stelle oder zwei halben Stellen für Stadt und Landkreis zusammen. Eine Förderung von Stammpersonal ist nicht möglich.

Förderungsdauer: 03/2015 bis 12/2019.

 

 

Bisher sind bereits einige Anträge von anderen Gebietskörperschaften eingegangen:

Bamberg, Nürnberg, Ansbach, Coburg, Passau, Würzburg. Andere Körperschaften sind bereits dabei, sich zu bewerben. Die Vergabe der Gesundheitsregionen PLUS richtet sich nach Eingang der vollständigen Anträge.

Da nur 24 Kommunen und Landkreise in ganz Bayern gefördert werden können, sollte baldmöglichst (bis Mitte Februar 2015) der Antrag gestellt werden, damit keine Fristen verpasst werden. Zwei Ratsbeschlüsse für die Bewilligung der Antragsstellung - jeweils einer für Stadt und Landkreis - sind zwingend notwendig für den vollständigen Antrag.

 

 


 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

10.500 €

 

nein

x

ja

10.500 €

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Förderkonzept „Gesundheitsregion PLUS“