1. Von den Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss
empfiehlt / der Stadtrat beschließt, der „Soziales Wohnen Fürth“ die nach
Städtebauförderungsrichtlinien förderfähigen Kosten der für die Schaffung der
sozialen Einrichtung „Soziales Zentrum Fürth“ erforderlichen
Baumaßnahmen bis zu einem Betrag von 1.135.100,-- € nach folgenden Maßgaben zu
erstatten:
a) Die Flächen des „Sozialen Zentrums“ werden der Stadt Fürth dauerhaft
mietfrei überlassen, die Verrechnung von Betriebs- und Verwaltungskosten ist
zulässig.
b) Auf die Begründung von Sondereigentum wird
seitens der Stadt Fürth verzichtet. Das Nutzungsrecht für die Flächen des
„Sozialen Zentrums“ ist dinglich (grundbuchrechtlich) zu sichern.
3. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss
empfiehlt / der Stadtrat beschließt die die vorzeitige Mittelfreigabe bei HSt.
6108.9410 (2015) sowie die Freigabe der Verpflichtungsermächtigung für HSt. 6108.9410
(2016).
4. Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der Bewilligung entsprechender
Zuwendungen zugunsten der Stadt Fürth.
Im Februar 2014 hat die KIB Gruppe der Wärmestube/Fürther Treffpunkt ein Angebot zur unentgeltlichen Überlassung eines Gebäudes in der Hirschenstr. 37 unterbreitet, da dem verstorbenen vorherigen Eigentümer eine zukünftige Nutzung zu sozialen Zwecken sehr wichtig war. Nach einer Kontaktaufnahme zwischen dem Referat IV und der KIB Gruppe wurde das Interesse der Stadt Fürth an der Schenkung bekundet.
Nach weiteren Gesprächsrunden mit den verschiedenen Fachämtern und Referaten wurde in der Referentenrunde vom 29.07.2014 die Einbeziehung der WBG, mit dem Ziel der Übernahme des Gebäudes durch die WBG, für sinnvoll erachtet.
Nach einer gemeinsamen Besichtigung des Gebäudes und nach Auslotung der Förder-möglichkeiten erklärte sich die WBG, hier das Tochterunternehmen „Soziales Wohnen“ bereit, das unter Denkmalschutz stehende Gebäude unter Inanspruchnahme aller Fördermöglichkeiten zu übernehmen und zu sanieren.
Im Zuge dieser Generalsanierung sollen im Vorderhaus u.a. 8 Wohneinheiten mit einer Gesamtfläche von 513 m² entstehen und unter sozialen Gesichtspunkten vermietet werden.
In den ehemaligen Gewerberäumen im Erdgeschoss und Rückgebäude soll auf ca. 305 m² die bisher in der Hirschenstr. 41 untergebrachte Wärmestube/Fürther Treffpunkt mit ihren Angeboten (Fundgrube, Nachbarschaftshilfe, sozialer Beratung, Küche, offener Treffpunkt,…) dauerhaft mietfrei untergebracht werden. Im Hintergebäude soll auch eine Notfallwohnung entstehen, die z.B. eine Unterbringung von Familien in Brandfällen oder anderen Notsituationen ermöglicht.
Da der Mietvertrag Hirschenstr. 41 zum 31.12.2017 ausläuft und nach einem Eigentümer-wechsel wegen Eigenbedarfs nicht mehr verlängert werden wird, musste ein alternativer Standort für die Einrichtung Wärmestube/Fürther Treffpunkt gefunden werden. Das Anwesen Hirschenstraße 37 in der unmittelbaren Nachbarschaft mit seinen Entwicklungsmöglichkeiten bietet sich hier als die optimale Alternative an. Hierfür wurde beigefügtes neues Betriebskonzept „Soziales Zentrum“ entwickelt.
Die
Eigentumsübertragung auf die WBG „Soziales Wohnen“ erfolgte im Oktober 2014.
Durch eine mietfreie Überlassung der Erdgeschoss-Räume an die
Wärmestube/Fürther Treffpunkt ergeben sich auf städtischer Seite folgende
Kosteneinsparungen (bisherige Mietkosten der Wärmestube):
Hirschenstr. 41, EG/Vorderhaus mtl./kalt 500,00 €
Hirschenstr. 41, EG/Hinterhaus mtl./kalt 370,00 €
Hirschenstr. 41, EG/1.OG/Lager mtl./kalt 300,00 €
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
gesamt mtl/kalt 1.170,00
€
jährl. 14.040,00
€
25 Jahre 351.000,00 €
Ergänzend erhält das
Quartiersmanagement einen eigenen Raum zur Verfügung gestellt.
Die Kosten für die Gesamt-Baumaßnahme Hirschenstraße 37 belaufen sich auf
~ 2.057.100,-- €, hiervon entfallen ~ 922.000,-- € auf die Generalsanierung des
Wohnraums, die Kosten für die Schaffung der Sozialen Einrichtung belaufen sich
auf ~ 1.135.100,-- €.
Durch die die
tatkräftige Mithilfe der Wärmestube konnten bereits jetzt folgende Arbeiten
„unentgeltlich“ erledigt werden:
- Durchführung der Wohnungsumzüge der
beiden noch vorhanden gewesenen Mieter
- Entrümpelung der Wohnungen im gesamten
Vordergebäude
- Entfernung und Entsorgung sämtlicher
Bodenbelege
- Abbau und Entsorgung aller vorhandenen
Kohleöfen bzw. Kachelöfen
- Entsorgung der vorhandenen Möbelstücke
in den Verkaufsräumen.
Folgende Arbeiten stehen noch an:
·
Abriss
der vorhandenen Bäder und Entsorgung des Bauschutts (5 Wohnungen).
·
Demontage
der vorhanden Gasöfen und Durchlauferhitzer sowie entsprechende Entsorgung
Die Wärmestube wird auch in der Umbauphase einfache Tätigkeiten unter Anleitung
des Architekten übernehmen und somit insbesondere Einsparungen bei den
Lohnkosten erzielen, die sich dann auf die Gesamtkosten zusätzlich positiv
auswirken werden.
Finanzierungsmodell:
Die Sanierung des Wohngebäudes erfolgt durch Soziales Wohnen Fürth unter
Förderung aus dem bayerischen Modernisierungsprogramm.
Die Flächen des „Sozialen Zentrums“ werden durch die „Soziales
Wohnen Fürth“ saniert und bedarfsgerecht umgebaut und der Stadt Fürth dauerhaft
mietfrei überlassen. Für die Dauer der Überlassung darf kein Mietzins erhoben
werden, die Weiterreichung von Betriebs- und Verwaltungskosten durch die
„Soziales Wohnen Fürth“ ist zulässig und in einem gesonderten Vertrag zu
regeln.
Die Begründung von Sondereigentum für die Stadt Fürth soll nicht erfolgen,
ebenso soll aufgrund der Beziehungen Stadt Fürth/Soziales Wohnen Fürth/WBG auf
eine dingliche Sicherung der Fördermittel verzichtet werden. Das Nutzungsrecht
soll dinglich gesichert werden.
Die Finanzierung der für die Unterbringung des „Sozialen Zentrums“
erforderlichen Baukosten soll mit Städtebauförderungsmitteln mit einer
Refinanzierungsrate (Zuschüsse) von 60 % erfolgen: Die Stadt Fürth würde
hierbei der „Soziales Wohnen Fürth“ die förderfähigen Kosten in Höhe von
1.135.100,-- € erstatten.
Haushaltsrechtliche
Mittelbereitstellung:
Die erforderlichen Haushaltsmittel konnten aus HSt. 6108.9410 (Soziale
Stadt) bereitgestellt werden, allerdings ist aufgrund des noch nicht
genehmigten Haushalts eine vorzeitige Mittelfreigabe für 2015 erforderlich.
Darüber hinaus wird für die Finanzierung die zusätzliche Freigabe einer
Verpflichtungsermächtigung erforderlich:
Haushaltsansatz 6108.9410 (2015): 1.000.000,--
€
Verpflichtungsermächtigung 6108.9410 (2016)
500.000,-- €
Jährliche Folgelasten entstehen für die laufenden Betriebs- und
Verwaltungskosten, die an die WBG / Soziales Wohnen Fürth zu entrichten sind.
Hinsichtlich der kassenmäßigen Abwicklung ist beabsichtigt, in 2015 einen
Betrag von max. 756.800 € auszuzahlen, in 2016 369.373 €.
Hinsichtlich der Gesamtfinanzierung des „Sozialen Zentrums“ durch die
Stadt wird ergänzend auf den durch die Mieteinsparung sowie den Einsatz von
Städtebauförderungsmitteln geringen kommunalen Eigenmitteleinsatz verwiesen:
Herstellungskosten (förderfähig) 1.135.100,--€
./. 60% Städtebauförderung 681.100,--€
= Kommunaler Eigenanteil (40%) 454.000,--€
./. Mietersparnis (25 Jahre) 350.000,--€
= 104.000,--€
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
1.135.100
€ |
|
nein |
X |
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
6108.9410 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Planung
Konzept- und Betriebsbeschreibung