Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung für einen Kfz-Stellplatz im Zuge der Nutzungsänderung von einer Büroeinheit in 6 Studentenzimmer auf Grund der verkehrsgünstigen Innenstadtlage zu.
Der Antragsteller
beantragt die Nutzungsänderung von einer Büroeinheit in 6 Studentenzimmer. Der
geforderte Stellplatz kann nicht auf eigenem Grundstück errichtet oder in
näherer Umgebung dinglich gesichert werden. Auf Grund der Innenstadtlage in der
Hornschuchpromenade ist die verkehrstechnische Erschließung durch öffentliche
Verkehrsmittel gesichert.
Der Antragsteller bittet daher darum, den Stellplatz ablösen zu dürfen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Lageplan