Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt folgende Änderung der Bauabwicklungsrichtlinie:
In Nr. 2.6 wird der Satz: „Die Leistungsphasen 4 und 5 der Tragwerksplanung sind nur zu beauftragen, falls diese nicht üblicherweise in die Ausschreibung aufgenommen werden.“ gestrichen.
Nr. 3.1.3 erhält folgende Fassung:
„alle zur Bauausführung erforderlichen, von einer zugelassenen Prüfstelle überprüften, statischen Berechnungen und Zeichnungen – soweit diese nicht Bestandteil einer Ausschreibung werden – vorliegen.“
Die Änderungen treten zum 1.4.2015 in Kraft.
Die VOB verlangt die erforderliche „Ausschreibungsreife“ einer Baumaßnahme. Die Vorbereitung der Vergabe erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der Ausführungsplanung.
Die integrierte Vergabe von Planungsleistungen im Rahmen einer Bauleistung ist nur in einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm zulässig.
Dieser Sachverhalt macht die entsprechenden Änderungen in den Bauabwicklungsrichtlinien notwendig.
Die Änderungen sind in der beiliegenden Synopse (Anlage) dargestellt.
Das Baureferat und das Rechnungsprüfungsamt wurden im Vorfeld beteiligt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage - Synopse