Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltungsratsmitglieder zu folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat von KommunalBIT:
Der ordentliche Wirtschaftsplan mit Stellenplan 2015 in der lt. Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung wird beschlossen. Die vorgelegte mittelfristige Finanzplanung (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.
Es obliegt dem Verwaltungsrat, den Wirtschaftsplan zu beschließen (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 der Unternehmenssatzung). Ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsrats bedarf nach § 6 Abs. 2 der Unternehmenssatzung einer vorangehenden Weisung bzw. Ermächtigung durch den Stadtrat.
Der Wirtschaftsplan 2015 von KommunalBIT, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan, ist als Anlage 1 beigefügt. Der Stellenplan 2015 findet sich in der Anlage 2. Die mittelfristige Finanzplanung (bis 2018) ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Der Planung 2015 liegen, im Vergleich zu den Jahren 2014 (Plan-Zahlen) und 2013 (Ist-Zahlen), folgende Eckwerte zugrunde (s. Folgeseite):
Mit einem Umlagebedarf von 4.525 Tsd. € für 2015 fehlen zwar gegenüber dem Haushaltsansatz (4.507 Tsd. €) rd. 18 Tsd. €. Aus der IT-Leistungsverrechnung für das Jahr 2014 ist jedoch mit einer Erstattung zu rechnen. Diese Erstattung kann gegenwärtig noch nicht genau quantifiziert werden, aber es ist mit einem Betrag zu rechnen, der voraussichtlich deutlich höher als die genannten, überplanmäßigen 18 Tsd. € sein wird. Per Saldo müsste es daher im SB 10700 zu einer Ergebnisverbesserung gegenüber dem Planansatz 2015 kommen.
Die für 2015 geplanten IT-Ausgaben (Kern-Umlagebedarf) liegen, trotz hoher Beratungskosten für die neue zentrale TK-Anlage, erkennbar unter dem Planwert des Vorjahres. Der Vorjahreswert war insbesondere noch stark von den Belastungen aus der Windows 7-Umstellung geprägt, die jetzt weitestgehend abgeschlossen ist.
Die von KommunalBIT mit 5.045 Tsd. € (im Vermögensplan) angesetzten Gesamt-Investitionen 2015 verteilen sich wie folgt:
· Neu-Investitionen (KommunalBIT sowie die 3 Städte): 1.619 Tsd. €
· Ersatz-Investitionen (KommunalBIT sowie die 3 Städte): 963 Tsd. €
· Erlanger Schulen: 1.501 Tsd. €
· Abschlagszahlungen für die neue zentrale TK-Anlage: 962 Tsd. €
Von den genannten Neu-Investitionen (1.619 Tsd. €) entfallen rd. 193 Tsd. € auf die Stadt Fürth; als große Einzelposten (Beträge ab 10 Tsd. €) sind zu nennen:
· Anbindung RFM an das städtische Netz: 55 Tsd. €
· Software für Planung und Ausschreibung (TfA): 40 Tsd. € *)
· Software für Online-Kita-Platz-Vergabe (JgA): 30 Tsd. €
· Spezial-Workstation für 3 D-Anwendungen (SpA): 15 Tsd. €
· Aufrufanlage (BA und SvA): 10 Tsd. € *)
*) Es handelt sich um
den Austausch bestehender Systeme, die von KommunalBIT aber als Neu-Investitionen
klassifiziert werden.
Für die Gesamt-Investitionen von
KommunalBIT (5.045 Tsd. €) stehen bilanzielle Abschreibungen von
2.993 Tsd. € zur Innenfinanzierung zur Verfügung. Der Investitionsindex
(Investitionen in Relation zu den Abschreibungen) weist einen – unverändert
hohen – Wert von 1,7 auf. Nur in Höhe der Abschreibungen (die mittels der
IT-Leistungsverrechnung von allen 3 Städten direkt finanziert werden) kann
KommunalBIT seine Investitionen ohne Kreditaufnahmen tätigen. Allerdings sind
die Abschreibungen hierfür nicht voll verfügbar, da (aufgrund des
Kapitaldienstes für die bisherigen Kredite) Tilgungen zu leisten sind. Diese
Tilgungslasten sind mit 760 Tsd. € im Vermögensplan 2015 veranschlagt.
Basierend auf den geplanten Investitionen und Tilgungslasten ist – abzüglich der positiven Effekte aus der Abschreibungsfinanzierung – im Jahr 2015 eine Kreditaufnahme von 2.850 Tsd. € durch KommunalBIT vorgesehen.
Der Stellenplan 2015 wächst (gegenüber 2014) um 2 VZÄ auf 64 VZÄ (11 BeamtInnen plus 53 Beschäftigte). Im Umfang von 1 VZÄ entfällt die Stellenmehrung auf die IT-Betreuung der Erlanger Schulen, muss also nicht seitens der Stadt Fürth (mit)bezahlt werden.
Für die Beteiligung an europaweiten Rahmenvertragsausschreibungen für PCs und Monitore sowie für die neue zentrale TK-Anlage sind Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 3.618 Tsd. € vorgesehen.
Gemäß der mittelfristigen Finanzplanung werden die IT-Kosten weiter steigen. Der Fürther Kostenanteil daran wird seitens KommunalBIT mit 4.711 Tsd. €, 4.804 Tsd. € bzw. 5.043 Tsd. € für die Jahre 2016 bis 2018 veranschlagt. Eine wesentliche Ursache für diesen Anstieg sind die Folgelasten aus der neuen zentralen TK-Anlage. Des Weiteren nennt KommunalBIT, neben Personalkosten-Steigerungen, Mehrungen bei der Software sowie marktübliche Preiserhöhungen, speziell bei den Pflegeverträgen für Hard- und Software.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
4.524.511
€ |
|
nein |
x |
ja |
rd.
4,9 Mio € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
x |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. 10700 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Der, mit 17.511 €, über den HH-Ansatz
hinausgehende Finanzbedarf ist über die Rückerstattung aus der
IT-Leistungsverrechnung 2014 zu decken. |
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Wirtschaftsplan mit Stellenplan 2015 und mittelfristiger Finanzplanung bis 2018