Der Kulturausschuss begutachtet / der Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung der Stadt Fürth zur Änderung der Satzung für das Stadtmuseum Fürth Ludwig Erhard und das Rundfunkmuseum der Stadt Fürth sowie zur Aufhebung der Gebührensatzungen für das Stadtmuseum und für das Rundfunkmuseum.
Die Rechtsverhältnisse des Stadtmuseums Fürth Ludwig Erhard und des Rundfunkmuseums wurden mit Satzung vom 12. Dezember 2014 neu geregelt. Leider kam es damals bei der Erstellung der Vorlage, im Rahmen der Abstimmung zwischen Stadtmuseum und Rechtsamt, zu einem technischen Versehen. Ein für die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit erforderlicher Textteil in § 2 der Satzung wurde nicht eingefügt. Dies muss rückwirkend zum Inkrafttreten der Museumssatzung (18.12.2014) nachgeholt werden.
Der neue § 2 entspricht der Mustersatzung der Finanzverwaltung für gemeinnützige Körperschaften, Stiftungen und Betriebe gewerblicher Art und wurde mit der Kämmerei abgestimmt. (Art. 1)
Mit der neuen Museumssatzung wurden Benutzungsrichtlinien beschlossen, die die Eintrittspreise nunmehr privatrechtlich regeln. Daher müssen die noch bestehenden beiden Gebührensatzungen formell aufgehoben werden. (Art. 2 und 3).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Neue Satzung der Stadt Fürth zur Änderung der Satzung für das Stadtmuseum Fürth Ludwig Erhard und das Rundfunkmuseum der Stadt Fürth;
Synopse alte/neue Satzung