Betreff
Förderprogramm "Bildung Integriert"
Vorlage
PSB/067/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

Für den Ausschuss für Schule, Bildung und Sport:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen des Projektbüros für Schule & Bildung zustimmend zur Kenntnis und befürwortet die Beteiligung der Stadt Fürth am Bundesprogramm „Bildung Integriert“. Der Ausschuss empfiehlt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss, die dafür notwendige Ko-Finanzierung i.H.v. 14.500 Euro p.a. zur Verfügung zu stellen.

 

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

Der Ausschuss befürwortet die Beteiligung der Stadt Fürth am Bundesprogramm „Bildung Integriert“ und stellt die dafür erforderlichen Mittel i.H.v. 14.500 Euro p.a. für die geplante Laufzeit zur Verfügung.


Im Februar 2015 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Förderrichtlinie zum Programm „Bildung Integriert“ veröffentlicht. Das Programm unterstützt Kommunen beim Aufbau eines kommunalen Bildungsberichtswesens sowie bei der Etablierung eines kommunalen Bildungsmanagements. Voraussetzung dafür ist die Zusammenarbeit mit einer „Transferagentur“ des „Lernen-vor-Ort“-Programms, wie sie im Januar 2015 bei der Metropolregion Nürnberg eingerichtet wurde. Es gelang dem Projektbüro der Stadt Fürth, zusammen mit der Stadt Erlangen eine von zwei sog. „Pilotkommunen“ für die Transferagentur zu werden. Somit sind die Voraussetzungen gegeben, um an dem Förderprogramm zu partizipieren.

 

Gefördert werden die Kosten für wissenschaftliches Personal, Dienstreisen, IT-Dienstleistungen sowie pauschale Verwaltungsausgaben mit 50% der nachweisbaren Kosten für bis zu drei Jahre. Ko-Finanzierung in Form von Personalgestellung ist zulässig. Dadurch konnte der Ko-Finanzierungsbedarf aus dem städtischen Haushalt bei einem Projektvolumen von rund. 120.000 Euro p.a. auf 14.500 Euro p.a. begrenzt werden.

Planmäßiger Projektbeginn ist der 01.06.2015, Projektende am 31.05.2018

 

Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung von Kreisen und kreisfreien Städten beim Auf- und Ausbau ihrer kommunalen Bildungslandschaft.

Hierzu sind der Ausbau einer Datenbasis zur kontinuierlichen Bildungsberichterstattung sowie der Aufbau und die Sicherung von Netzwerken und Steuerungsgremien auf kommunaler Ebene erforderlich. Es sind Strukturen (weiter)zu entwickeln, die von verbindlichen Kooperationen aller Bildungsinstitutionen zur Optimierung der Bildungsinfrastruktur und Bildungsberatung bis hin zu einer noch stärkeren Einbindung des Bildungsgedankens in die strategische kommunale Planung reichen.

 

Damit soll ein Beitrag geleistet werden,

– bildungspolitische Entscheidungen datenbasiert und damit zielgenau zu treffen und so

– vorhandene Mittel möglichst effizient einzusetzen,

– die Beratungs- und Angebotsstrukturen im Bildungsbereich transparenter zu gestalten sowie

– qualitative und quantitative Verbesserungen der Angebotsstrukturen, im Sinne einer stärkeren     Ausrichtung auf die Nutzerinnen und Nutzer, zu erreichen, und dadurch

– die Bildungsbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger und die Zugänge zu passgenauen Angeboten zu verbessern, und so

– langfristig den Standort zu stärken, Fachkräfte (weiter) zu qualifizieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

 

Näheres zum Programm ist der Anlage zu entnehmen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

x

Ja

      14.500€

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Förderrichtlinie „Bildung Integriert“