Vom
Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2013
und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2016 und 2019 wird
Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt,
1.
für die Stadtteile, in denen nach der
vom Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten und vom Stadtrat am
02.10. und 20.11.2013 als Zielvorgabe beschlossenen Mindestbedarfsquote von
Betreuungsplätzen für 40,6 % aller unter Dreijährigen noch Kinderkrippenplätze fehlen, am tatsächlichen Bedarf orientierte
Projekte zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen;
2.
für die Stadtteile, in denen bei der Betreuung von Kindern im Grundschulalter
in den kommenden Jahren entweder mit einer erheblich unter dem
gesamtstädtischen Durchschnittswert liegenden Betreuungsquote (Bezirke 03 und
18) oder mit einer unter den gesamtstädtischen Durchschnittswert sinkenden
Betreuungsquote (Bezirke 02 und 04) zu rechnen ist, Vorschläge zur Verbesserung
bzw. Stabilisierung der Betreuungssituation zu entwickeln und den Gremien zur
Beschlussfassung vorzulegen;
3.
die im Kindergartenbereich
aufgrund steigender Kinderzahlen in den kommenden Jahren zunehmende
Bedarfsdeckungslücke zu schließen und dazu Projektvorschläge zur Neuschaffung
von Kindergartenplätzen für die Stadtteile vorzulegen, in denen
Kindergartenplätze fehlen, und bis zur Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe
und Jugendangelegenheiten am 10.06.2015 auch konzeptionelle Vorschläge
auszuarbeiten, um die seit 2008 bestehende Diskrepanz zwischen der nominellen
Platzzahl und den für Kinder im Kindergartenalter faktisch zur Verfügung
stehenden Kindergartenplätzen zu bereinigen.
Der als Anlage (PDF-Datei, 39 Seiten) beigefügte Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2013 und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2016 und 2019 gliedert sich in vier Abschnitte und einen Anhang mit neun Tabellen und Übersichten.
Im I. Abschnitt erfolgt eine Einleitung mit einem Rückblick auf das seit 1991 in der Stadt Fürth im Bereich der Kindertagesstätten alljährlich praktizierte Berichterstattungsverfahren und die mit der Datenauswertung seit 2005 verbundenen Probleme, im II. Abschnitt eine ausführliche Bilanz der Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2013, im III. Abschnitt ein ausführlicher Ausblick auf die voraussichtliche Kindertagesstätten-Versorgung in den Jahren 2016 und 2019 und damit auf den Bedarf in der gesamte Stadt und in den einzelnen Stadtteilen und im IV. Abschnitt eine Zusammenfassung mit Beschlussvorschlag. Der Bericht ist sowohl im II. als auch im III. Abschnitt in die Bereiche Kinderkrippen- und unter Dreijährigen-Betreuung, Kindergartenversorgung sowie Hort- und Gesamtversorgung für Kinder im Grundschulalter untergliedert.
Zusammenfassend kann festhalten werden, dass sich die Bilanz der Kindertagesstätten-Versorgung für das Jahr 2013 und der voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung für die Jahre 2016 und 2019 in den Bereichen der unter Dreijährigen-Betreuung (Kinderkrippen und Tagespflege) und der Betreuung von Kindern im Grundschulalter (Kinderhorte sowie Ganztags-, Mittagsbetreuungen und Ganztageszüge an Grundschulen) durchaus sehen lassen kann, weil dort gemessen an den Zielvorgaben des Stadtrates ein relativ ausreichendes Versorgungsniveau erreicht wurde und auch für die kommenden Jahre trotz steigender Kinderzahlen absehbar ist. In beiden Bereichen zeichnet sich außerdem eher marginal Bedarf an zusätzlichen Plätzen in einigen wenigen Stadtteilen ab.
Demgegenüber ist für den Bereich der Kindergärten aufgrund des Problems, dass seit 2008 jährlich 10 % bis 12 % der Platzkapazitäten wegen der Belegung mit Kindern anderer Altersgruppen oder wegen drohender Sollschlüsselüberschreitungen bei der Personalkostenförderung für Kinder im Kindergartenalter nicht mehr zur Verfügung stehen, sowie steigender Kinderzahlen bis 2016 bei 3½ Jahrgängen mit einem Maximaldefizit von bis zu 677 Kindergartenplätzen zu rechnen, das fast alle Stadtteile betreffen wird.
Die als Beschlussvorschlag aufgeführten Maßnahmen zielen darauf ab, neben der Deckung der eher marginal ausfallenden Bedarfe in den Bereichen der unter Drei-jährigen-Betreuung (Kinderkrippen und Tagespflege) und der Betreuung von Kindern im Grundschulalter (Kinderhorte sowie Ganztags-, Mittagsbetreuungen und Ganztageszüge an Grundschulen) vor allem die in den kommenden Jahren aufgrund steigender Kinderzahlen im Bereich der Kindergärten wachsende Bedarfsdeckungslücke zu schließen, da die Frage einer ausreichenden Kindergartenversorgung nicht nur den in kommunaler Verantwortung liegenden Vollzug des seit Mitte der 1990er Jahre für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt der Schulpflicht bestehenden Rechtsanspruchs auf Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege betrifft, sondern auch das im Rahmen der Herausforderungen des demo-grafischen Wandels in der Stadt Fürth wichtige Handlungsfeld der Anhebung des Bildungs- und Qualifikationsniveaus durch eine möglichst frühzeitige und umfassende Förderung tangiert.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2013 und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2016 und 2019