Betreff
Veränderungen in der Mittagsbetreuung
Vorlage
SchvA/133/2015
Art
Beschlussvorlage - AB

Im Schuljahr 1999-2000 wurde in Bayern die so genannte „kind- und familiengerechte Halbtagsgrundschule“ eingeführt. Eine tragende Säule war dabei die Mittagsbetreuung, die eine verlässliche Betreuung bis mindestens 13:00 Uhr gewährleistete. Weit vorher hatte die Stadt Fürth (1994-1995 die Ganztagsbetreuung und 1995-1996 die nachschulische Betreuung speziell für die Adalbert-Stifter-GS) bereits Betreuung an Schulen angeboten. Ab 1999-2000 wurde auch die Mittagsbetreuung bis 13:00 Uhr und bis 14:00 Uhr eingeführt. Diese Angebote konnten bis jetzt (Schuljahr 2014-2015) auch so durchgeführt werden. Bereits zu diesem Anmeldeverfahren (2014-2015) tauchten plötzlich im Austausch mit der Regierung Probleme auf. Von dort wurde bekannt, für die Stadt Fürth als Träger eine neue Information, dass die geltende Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 28. Juni 2010 Az.: III.5-5 S 7369.1-4.63 218 wie folgt auszulegen wäre: Eine Betreuung bis 13:00 Uhr umschließt eine Betreuung „bis etwa 14:00 Uhr“ (Wortlaut der Bekanntmachung) nicht. Die Schülerinnen und Schüler müssten mindestens bis 13:30 oder 13:45 Uhr betreut werden. Ein Angebot bis nur 13:00 Uhr wäre nicht förderungsfähig.

 

Für das neue Anmeldeverfahren (Schuljahr 2015-2016) fand Anfang Februar 2015 ein Gespräch mit einer Vertreterin der Regierung statt. Ergebnis ist, dass den Eltern keine 13:00 Uhr-Betreuung mehr angeboten werden kann. Möglich ist die Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr. Es fallen höhere Beträge (statt 28,00 € für 13:00 Uhr-Betreuung nun 41,50 € für die 14:00 Uhr-Betreuung) für die Eltern an. Um für Familien mit mehreren Kindern eine Entlastung zu schaffen, wird ein neuer Tarif mit Beitragsermäßigung für die Mittagsbetreuung eingeführt. Besuchen demnach zwei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Tageseinrichtung (kann auch im Bereich JgA sein), so ermäßigt sich das Betreuungsentgelt für das zweite und jedes weitere Kind um 50 % von 41,50 € auf 20,75 €.

 

Die angedachte allgemeine Beitragserhöhung im Bereich der Mittagsbetreuung kann deshalb nicht durchgeführt werden. Den betroffenen Eltern ist eine „zweifache“ Erhöhung nicht zuzumuten. Im laufenden Schuljahr sind zum Stand 01.10.2014 119 Kinder bis 13:00 Uhr angemeldet.

 

Der Ausschuss Schule, Bildung und Sport nimmt von den Veränderungen in der Mittagsbetreuung Kenntnis. Eine Betreuung bis 13:00 Uhr wird im Schuljahr 2015-2016 nicht mehr angeboten.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: