Betreff
Wahl der Leitung des Referates V (Bauwesen)
Vorlage
BMPA/261/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Wahl der Leitung des Referates V (Bauwesen) - § 6 der Hauptsatzung - wurde gemäß Art. 41 GO laut beiliegender Niederschrift durchgeführt.

 

Diese Niederschrift ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Oberbürgermeister gibt das Wahlergebnis bekannt:

 

Joachim  K r a u ß e                       __________  Stimmen

 

______________________          __________  Stimmen

 

______________________          __________  Stimmen

 

 

Damit wurde ___________________________ mit _________ Stimmen zur Leitung des
Referates V für eine 16 monatige Amtszeit bis zum 31.07.2017, beginnend am 01.04.2016, gewählt. Sie/Er ist berechtigt, die Bezeichnung „Stadtbaurat/Stadtbaurätin“ zu führen (§ 6
Abs. 2 der Hauptsatzung).

 

Gem. Anlage 1 zu Art. 45 KWBG muss bei wiedergewählten berufsmäßigen Stadtratsmit-
gliedern die BGr B 4 gewährt werden. Die auf BGr B 3 herabgesenkte Besoldung gilt nur für die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder, die zum ersten Mal gewählt werden.

Bei einer Wiederwahl wird das Grundgehalt daher unter Beachtung der Bestimmungen zur Besoldung der kommunalen Wahlbeamten auf BGr B 4 festgesetzt.

 

 

Daneben wird gemäß Anlage 2 Buchstabe B Nr. 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG eine Aufwandsentschädigung, in gleicher Höhe wie auch den anderen berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern, gewährt.

 

Die Aufwandsentschädigung unterliegt der Dynamisierung nach Art. 46 Abs. 3 KWBG.

 


Nach § 6 Abs. 2 der Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) sind die Referatsleitungen als berufsmäßige Stadtratsmitglieder in der Regel auf die Dauer von 6 Jahren zu wählen.

 

Die Amtszeit des amtierenden Stadtbaurat endet zum 31.03.2016. Herr Joachim Krauße steht für eine Wiederwahl von 1 Jahr und 4 Monaten (bis 31.07.2017) zur Verfügung. Er wurde von
Herrn Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung in der Ältestenratssitzung am 12.03.2015 zur Wiederwahl vorgeschlagen.

 

Die Mitglieder des Ältestenrates haben einstimmig zugestimmt. Auf eine Stellenausschreibung kann deshalb verzichtet werden.

 

Weitere Vorschläge für die Besetzung der Leitung des Referates V liegen derzeit nicht vor.

 

Die Wahl hat in geheimer Abstimmung zu erfolgen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Niederschrift über die Wahl der Leitung des Referates V