Die Wahl der Leitung des Referates V (Bauwesen) - § 6 der Hauptsatzung - wurde gemäß Art. 41 GO laut beiliegender Niederschrift durchgeführt.
Diese Niederschrift ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Oberbürgermeister gibt das Wahlergebnis bekannt:
Joachim K r a u ß e __________ Stimmen
______________________ __________ Stimmen
______________________ __________ Stimmen
Damit wurde ___________________________ mit
_________ Stimmen zur Leitung des
Referates V für eine 16 monatige Amtszeit bis zum 31.07.2017, beginnend am
01.04.2016, gewählt. Sie/Er ist berechtigt, die Bezeichnung
„Stadtbaurat/Stadtbaurätin“ zu führen (§ 6
Abs. 2 der Hauptsatzung).
Gem. Anlage 1 zu Art. 45 KWBG muss bei
wiedergewählten berufsmäßigen Stadtratsmit-
gliedern die BGr B 4 gewährt werden. Die auf BGr B 3 herabgesenkte
Besoldung gilt nur für die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder, die zum ersten
Mal gewählt werden.
Bei einer Wiederwahl wird das Grundgehalt daher unter Beachtung der Bestimmungen zur Besoldung der kommunalen Wahlbeamten auf BGr B 4 festgesetzt.
Daneben wird gemäß Anlage 2 Buchstabe B Nr. 2
zu Art. 46 Abs. 1 KWBG eine Aufwandsentschädigung, in gleicher Höhe wie auch
den anderen berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern, gewährt.
Die
Aufwandsentschädigung unterliegt der Dynamisierung nach Art. 46 Abs. 3 KWBG.
Nach § 6 Abs. 2 der Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) sind die Referatsleitungen als berufsmäßige Stadtratsmitglieder in der Regel auf die Dauer von 6 Jahren zu wählen.
Die Amtszeit des amtierenden Stadtbaurat endet zum
31.03.2016. Herr Joachim Krauße steht für eine Wiederwahl von 1 Jahr und 4
Monaten (bis 31.07.2017) zur Verfügung. Er wurde von
Herrn Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung in der Ältestenratssitzung am
12.03.2015 zur Wiederwahl vorgeschlagen.
Die Mitglieder des Ältestenrates haben einstimmig zugestimmt. Auf eine Stellenausschreibung kann deshalb verzichtet werden.
Weitere Vorschläge für die Besetzung der Leitung des Referates V liegen derzeit nicht vor.
Die Wahl hat in geheimer Abstimmung zu erfolgen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Niederschrift über die Wahl der Leitung des Referates V