Betreff
Wohnwagenplätze Michaelis-Kirchweih
Vorlage
LA/150/2015
Aktenzeichen
LA/150/2015
Art
Beschlussvorlage - AB

Beschlussformulierung erfolgt im Rahmen der Sitzung.


Aufgrund der derzeitigen Diskussion (insb. Schutz der städtischen Grünflächen)  bezüglich der Wohnwagenstellplätze zur Michaelis-Kirchweih (MK) wurden verschiedene Ansätze geprüft:

 

 

  1. „Jedermann-Sportplätze“ Schießanger/Ludwigsbrücke:

Die dortigen Wohnwagenstellplätze werden zur MK 2015 weiterhin optimiert. So wird der neu eingerichtete Bolzplatz noch großzügiger freigehalten sowie – wie schon im Vorjahr – eine Einzelzuweisung der Wohnwägen durch beauftragtes Personal sichergestellt. Zudem werden dort nur kleine Camping bis 8m zugeteilt. Auch sind die – bisher bekannten – Wiederherstellungskosten (ca. 1500,- EURO) in vertretbarem Rahmen.

Einzige Alternative bei einem kompletten Verzicht auf diese Stellplätze wäre die Auslagerung auf die Kirchweihplätze in Unterfarrnbach und Stadeln, wobei auch diese beiden Plätze nicht ausreichen und – aufgrund der Entfernung – wohl ein Busshuttle-Service (ähnlich wie bei der Bergkirchweih Erlangen) notwendig wäre. Für einen derartigen Busshuttle-Service wären nach einem Angebot der infra verkehr (Linienbus) 35.000 EURO (brutto) zu veranschlagen, ein weiteres Angebot (Auftragnehmer des Busshuttle der Erlanger Bergkirchweih mit Midibus – 20 Sitze) wird derzeit noch eingeholt (lt. Auskunft Erlangen ca. 10.000 EURO). Hinzu kommt noch, dass u.U. infrastrukturelle Anpassungen bei beiden Plätzen notwendig wären.

 

 

 

 

  1. Hallplatz (Stichstraße Amtsgericht):

Die Grünfläche wurde bereits im Jahre 2011 zugunsten der Einrichtung der Sicherheits-wache nicht mehr als Stellfläche für Wohnwägen (WW) genutzt. Die noch in der Stichstraße entlang des Amtsgerichts befindlichen WW (Anzahl 4) sollten jedoch dringend auf andere Flächen (Ludwigsbrücke) ausgelagert werden. Grund hierfür ist, dass die Alexanderstraße in kompletter Breite während der Veranstaltung als Anfahrt für Rettungsdienste freigehalten werden muss. Gerade in den beiden letzten Jahre musste festgestellt werden, dass der Rettungsweg durch Lieferanten, Schausteller und auch – temporär abgestellte – Wägen von Einsatzkräften zu oft nicht sichergestellt werden konnte. Hinzu kommt, dass durch die Platzierung der Sicherheitswache es immer schwieriger wird, im Umfeld die notwendigen Versorgungswägen der Schausteller unterzubringen.

 

 

  1. Max-Grundig-Anlage:

Dieser Stellplatz kann ohne weiteres in der bisherigen Form beibehalten werden. Aufgrund der befestigten Flächen sind auch die Eingriffe hinsichtlich der Freihaltung der Grünanlagen nicht gegeben. Auf die WW-Stellplätze in der Grünfläche vor der AOK kann ebenfalls nur verzichtet werden, wenn ausreichende und geeignete Ersatzflächen vorhanden sind (sh. 5.)

 

 

  1. Willy-Brandt-Anlage:

Zunächst muss festgestellt werden, dass die Anlage durch die Nutzung während der Kirchweih nur minimal beeinträchtigt wird, da die Anlage allgemein in einem sehr schlechten Zustand ist. Dies zeigt auch der geringe Herstellungsaufwand (2014: 750,- EURO). Zwingend notwendig ist hier die Beibehaltung der dort notwendigen Versorgungswägen. Eine Ausdünnung – wie von den Schaustellerverbänden vorgeschlagen – wäre grundsätzlich möglich, wenn geeignete Ersatzflächen (sh. 5.) zur Verfügung stehen. Angemerkt wird auch, dass selbst bei einer Ausdünnung (z.B. auf nur 2 WW-Reihen) die wegfallenden WW (ca. 20) anderweitig untergebracht werden müssen. Die ebenfalls vorgeschlagene Lösung den westlichen Parkstreifen der Gabels-berger Straße (von AOK bis Gebhardstraße) als Ersatz zu verwenden scheidet nach Rücksprache mit dem SVA aus; diese Flächen werden zwingend für Behindertenpark- plätze, Taxenstand und Ladezone benötigt.

 

 

  1. Städtisches Grundstück Gebhardtstraße (neben Fa. iba):

Das betreffende Grundstück (sh. Lageplan und Fotos) wäre grundsätzlich zur Aufnahme der entfallenden WW-Stellplätze geeignet. Aufgrund der Größe können dort auch die entfallenen Stellflächen der Willy-Brandt-Anlage und AOK ausgeglichen werden. Allerdings ist bei dieser Fläche ein künftiger Verwendungszweck (Parkhaus, Bebauung) noch nicht absehbar, so dass diese Fläche zunächst als kurzfristiges Provisorium zu betrachten ist. Dies bedeutet auch, dass sich der entsprechende Herstellungsaufwand in wirtschaftlichem Rahmen befinden muss – eine grobe Kostenkalkulation liegt der Anlage bei. Seitens der Verwaltung wird die Ansicht vertreten, dass der kalkulierte Kostenauf-wand, selbst bei einer nur ein- bis zweijährigen Nutzung in einem vertretbaren Rahmen wäre. Auch ist zu berücksichtigen, dass die Fläche in diesem Zeitraum als Beschicker-parkplatz bei anderen Veranstaltungen sowie evtl. zur Stellplatzvermietung für An-wohner verwendet werden kann. Allerdings sind diese Herstellungskosten im Budget nicht vorhanden und müssten demzufolge als zusätzliche Mittelbereitstellung zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

 

 

  1. Dr.-Konrad-Adenauer-Anlage:

Im Rahmen der Referentensitzung vom 21.01.2014 wurde festgelegt, dass die Dr.-Konrad-Adenauer-Anlage bereits zur MK 2015 von jeglicher Kirchweihnutzung freizuhalten ist. Hierzu wird angemerkt, dass ein anderslautender Beschluss des Kirchweihausschusses vorliegt (TOP 2 KWA vom 15.01.2010). Die Belegung der befestigten Flächen der Adenauer-Anlage erfolgte seinerzeit auch im Einvernehmen mit dem Grünflächenamt. Ein genereller Verzicht auf die Belegung muss seitens der Verwaltung abgelehnt werden, da die notwendige Versorgung nicht in adäquater Nähe anderweitig untergebracht werden kann.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Schreiben der Schaustellerverbände sowie Anwohnerinitiative Rudolf-Breitscheid-Straße

Lageplan und Fotodokumentaition