Betreff
Anfrage der Gruppe DIE LINKE "Mindestlohn in sonstigen Bereichen" (also im privaten Gewerbe)
Vorlage
Rf. III/048/2015
Art
Beschlussvorlage - R

Der Ausschuss nimmt vom Vortrag des Referenten Kenntnis.


Auf den Antrag der Gruppe DIE LINKE vom 11.03.2015 wird Bezug genommen. Demzufolge sollen von der Stadtverwaltung bei der „Bayerischen Landesregierung und/oder Zoll“ Auskünfte eingeholt werden über Erkenntnisse hinsichtlich der Einführung des Mindestlohn.

 

Hierfür ist die Stadtverwaltung jedoch nicht zuständig. Gemäß Art. 57 und 58 der Gemeindeordnung ist die Stadt zuständig für Angelegenheiten des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises.

 

Sie ist nicht zuständig für den Vollzug des Mindestlohngesetzes, das sind gemäß § 14 Mindestlohngesetz die Zollbehörden.

 

Der Gruppe „DIE LINKE“ wird anheimgegeben, sich über allgemein zugängliche öffentliche Quellen zu informieren.

 

Im Übrigen heißt die Regierung des Freistaates Bayern nicht „Landesregierung“ sondern Staatsregierung (Art. 5 Abs. 2 Bayerische Verfassung).

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Antrag der Gruppe DIE LINKE vom 11.03.2015