Der Ausschuss nimmt vom Vortrag des Referenten Kenntnis.
Auf den Antrag der Gruppe DIE LINKE vom 11.03.2015 wird Bezug genommen. Demzufolge sollen von der Stadtverwaltung bei der „Bayerischen Landesregierung und/oder Zoll“ Auskünfte eingeholt werden über Erkenntnisse hinsichtlich der Einführung des Mindestlohn.
Hierfür ist die Stadtverwaltung jedoch nicht zuständig. Gemäß Art. 57 und 58 der Gemeindeordnung ist die Stadt zuständig für Angelegenheiten des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises.
Sie ist nicht zuständig für den Vollzug des Mindestlohngesetzes, das sind gemäß § 14 Mindestlohngesetz die Zollbehörden.
Der Gruppe „DIE LINKE“ wird anheimgegeben, sich über allgemein zugängliche öffentliche Quellen zu informieren.
Im Übrigen heißt die Regierung des Freistaates Bayern nicht „Landesregierung“ sondern Staatsregierung (Art. 5 Abs. 2 Bayerische Verfassung).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Antrag der Gruppe DIE LINKE vom 11.03.2015