Der Finanz- und Verwaltungsausschuss genehmigt die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel bei HHSt. 6300.9513.0000 in Höhe von 53.500,00 Euro.
Im Zuge der Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 159 ist es erforderlich, den Gehweg entlang der Alten Reutstraße zu errichten. Die Maßnahme ist vom Käufer bereits finanziert (Rücklagenzuführung Abschluss 2014). Die Mittel werden gem. Ziff. 14.4 VVHPl. genehmigt, da es sich um eine rechtliche Verpflichtung aus dem Vorjahr handelt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
53.500,00
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: HHSt.
9100.3100.5000 (Deckung durch außerplanmäßige Einnahmen) |
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1 Antrag an das Finanzreferat vom 27.01.2015