Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.04.2015 - Umbau der Fürther Kläranlage - Eingriffe in den Waldsaum und Flächen des Fürther Friedhofs
Vorlage
OA/137/2015
Aktenzeichen
III/OA/U-NW-7
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Umweltausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis.

 

 

 

 

 

 


Zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.04.2015 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu. 1 Welche baulichen und technischen Veränderungen werden vorgenommen?

 

Im Rahmen des Bauvorhabens „Hauptkläranlage Fürth – Neubau der mechanischen mit Erweiterung der biologischen Reinigungsstufe“ wurde auch die Errichtung einer neuen Zufahrt in das Kläranlagengelände beantragt. Diese erfolgt durch einen Teil des Fürther Friedhofes. Zudem wird ein neues Verwaltungsgebäude nördlich der bisherigen Zufahrtsstraße errichtet. Auf der (bereits gerodeten) Grundstücksfläche sollen in absehbarer Zeit im Übrigen ein Gasbehälter mit 4.000 m³ Fassungsvermögen sowie eine Photovoltaikanlage errichtet werden.

 

Zu 2. Welche naturschutzrechtlich relevanten Eingriffe wurden oder werden vorgenommen, z.B. am Waldsaum zum angrenzenden Fürther Friedhof oder an den Gehölzen zur Regnitz?

 

Die gerodete Fläche ist laut Auskunft des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth Wald im Sinne des Waldgesetzes. Hierfür wurde eine Rodungserlaubnis erteilt.

Eingriffe an den Gehölzen zur Regnitz sind nicht bekannt.

 

Zu 3. Wurden auf den Flächen spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen durchgeführt?

 

Es wurde für den Trassenverlauf des geplanten Weges und den Neubau des Verwaltungsgebäudes eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Hierfür war als Ausgleich das Aufhängen von 3 Nistkästen für höhlenbrütende Vögel und 3 Fledermauskästen vorgesehen. Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz hat in seiner Stellungnahme vom 05.02.2015 gegenüber dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth das Einvernehmen für die rot markierte Trasse (siehe Anlage 1) erteilt und daraufhin gewiesen, dass für darüber hinausgehende Rodungen weitere artenschutzrechtliche Untersuchungen notwendig sind. Welche artenschutzrechtlichen Maßnahmen nun für die vorgenommen Rodungen notwendig sind wird die Stadtentwässerung in einem weiteren Gutachten mit einer „Worst-Case-Betrachtung“ klären lassen.

 

Zu 4. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind für den Eingriff vorgesehen?

 

In der Rodungserlaubnis wurde festgelegt, dass als Ausgleich für die Maßnahme im Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen innerhalb von drei Jahren eine flächengleiche Ersatzaufforstung durchzuführen ist. Die Ersatzaufforstungsfläche wird aus dem Ökokonto der Stadt Fürth bereitgestellt.

 

Zu 5. Wurden Alternativen geprüft um z.B. den Eingriff in den als Biotop geltenden

Friedhofsbereich, insbesondere die Rodung eines Teils des Waldsaums auf dem Friedhof in der Nähe der Faulbehälter, zu vermeiden?

 

Soweit hier bekannt, hat StEF keine geeignete Alternative gesehen, gleichwohl aber den Trassenverlauf des Weges so gewählt, dass möglichst wenige Eingriffe in den Baumbestand erfolgen. Im Rahmen der waldrechtlichen Entscheidung werden nach unserer Kenntnis mögliche Alternativen nicht geprüft.

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: