Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.04.2015 - Golfpark Atzenhof - Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung - Ökokonto-Ausgleichsflächen
Vorlage
OA/138/2015
Aktenzeichen
III/OA/U-NW-7
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 


Zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.04.2015 wird wie folgt Stellung genommen:

Zu 1.: Die Verwaltung legt die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung für die im Februar 2015 nördlich der Melli-Beese-Straße gerodete gewerbliche Baufläche vor.

 

Für den betroffenen Bereich liegt ein in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan vor. Die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung hierfür wurde unter Federführung des Stadtplanungsamtes erstellt. Nach Mitteilung des Stadtplanungsamtes ist davon auszugehen, dass alle im BPlan dargestellten Bauflächen und die nicht zum Erhalt vorgesehenen Bäume und Gehölzbestände von der Eingriffsbilanzierung erfasst und somit ausgeglichen sind. Eine weitergehende Erläuterung durch das SpA erfolgt in der Sitzung bzw. wird nachgereicht.

 

Zu 2.: Wurde auf der Fläche eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt?

 

Wie auf dem beigefügten Plan (Kartierergebnisse 2014) ersichtlich ist, wurde die Fläche artenschutzrechtlich untersucht. Die im Kurzgutachten erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen (wie z.B. Fällzeitraum, Ermittlung der Zahl von potentiellen Biotopbäumen) wurden ergriffen. Der betroffene Bereich ist aufgrund der Habitatausstattung potentieller Lebensraum der Zauneidechse. Es liegen aber keine Beobachtungen oder sonstigen Erkenntnisse zum Vorkommen von Zauneidechsen im genannten Bereich vor. Eine Tötung einzelner überwinternder Tiere bei der Baufeldfreimachung konnte nicht vollkommen ausgeschlossen werden, deswegen wurde durch den Vorhabensträger eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gem. § 45 BNatSchG bei der Regierung von Mittelfranken beantragt.

 

Sind im Golfpark Atzenhof bei weiteren Flächen mit Baumbestand Eingriffe vorgesehen?

 

Derzeit wird der Abbruch der Gebäude auf der im Plan (Kartierergebnisse 2014) mit E bezeichneten Fläche vorbereitet. Gemäß Bebauungsplan sind nur die Bäume entlang der Gustav- Weißkopf-Straße zum Erhalt vorgesehen. Für den Bereich wurde ebenfalls ein  artenschutzrechtrechtliches Kurzgutachten erstellt. Durch entsprechende Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgeschlossen werden. Lediglich bei der Zauneidechse kann die Beeinträchtigung einzelner Winterquartiere und damit einzelner überwinternder Tiere nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Deswegen ist auch hier eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG notwendig.

 

Zu 3. Wo wurde bzw. wird der Ausgleich geschaffen?

 

Das Ökokonto wird durch das Stadtplanungsamt verwaltet, deswegen wurde auch diese Frage an das Stadtplanungsamt weitergeleitet. Auch hier erfolgt die Beantwortung in der Sitzung bzw. wird nachgereicht.


 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 

 

 


-       Kartierergebnisse 2014

-       Vorgaben Bebauungsplan (BPlan) im Bereich B

-       Legende BPlan

-       Vorgaben BPlan im Bereich E