Betreff
Elektromobilität - Anträge der Stadtratsfraktion der SPD und der Stadtratsgruppe DIE LINKE
Vorlage
OA/139/2015
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Umweltausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung und dem Vortrag von solid Kenntnis.


Die Stadtratsfraktion der SPD hat zum Thema Elektromobilität die Beantwortung folgender Fragen beantragt:

 

  1. Auf welchem Stand sind Planungen und Beschaffungsmaßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung?

 

In Abstimmung mit der zuständigen Beschaffungsstelle in der Gebäudewirtschaft Fürth kann hierzu ausgeführt werden:

1.    Anfang des Jahres 2012 wurde ein leichtes Personentransportfahrzeug, rein elektrisch betrieben, für den Transport gebrechlicher bzw. behinderter Menschen auf dem Gelände des städtischen Friedhofes an der Erlanger Straße in Dienst gestellt.

2.    Seit dem Jahr 2013 nutzen sowohl der Oberbürgermeister als auch der Bürgermeister Dienstwagen mit Hybrid-Technik.

3.    Die beiden ersten und bisher einzigen rein elektrisch betriebenen Personenkraftwagen innerhalb der Stadtverwaltung wurden im April 2014 beim Amt für Umwelt; Ordnung und Verbraucherschutz als Ersatzbeschaffungsmaßnahmen in Dienst gestellt. Die Resonanz dieses Fahrzeugeinsatzes ist positiv.

4.    Seit Mitte des Jahres 2014 besteht eine Weisung des Direktoriums, grundsätzlich nur noch Elektrofahrzeuge zu beschaffen, Abweichungen sind zu begründen. Weitere Elektro-Personenkraftwagen wurden bisher jedoch nicht beschafft.

5.    Gegenwärtig läuft eine Machbarkeitsprüfung, zwei weitere Elektro-Personenkraftwagen als Ersatzbeschaffungsmaßnahmen beim SVA und einen weiteren Elektro-Personenkraftwagen beim OA in Dienst zu stellen.

6.    Weitere Ersatzbeschaffungsmaßnahmen zeichnen sich ab. Machbarkeitsprüfungen sind hier jedoch noch nicht angestoßen.

 

  1. Ist angedacht Elektroautos zukünftig kostenlose Parkmöglichkeiten zu bieten?

 

Hierzu teilte das SVA mit:

Derzeit besteht keine Rechtsgrundlage, Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu privilegieren, daher kann die Stadt Fürth als "staatliche" Straßenverkehrsbehörde keine Privilegien für Elektrofahrzeuge auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung schaffen. Die Bundesregierung beabsichtigt mit dem Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG) die Schaffung rechtlicher Grundlagen u.a. zur Änderung der Straßenverkehrsordnung. Damit soll es insbesondere Kommunen ermöglicht werden, Stellplätze für Elektrofahrzeuge zu privilegieren. Der Nachweis zur Inanspruchnahme der Privilegien soll durch besondere Kfz-Kennzeichen erfolgen. Das EmoG sowie daraus abzuleitende Rechtsverordnungen sind noch nicht verabschiedet.

 

  1. Ist an eine Ausweitung des „Tankstellennetzes“ für Elektroautos gedacht?

 

Die infra fürth gmbh, als Betreiberin der Ladesäulen, hat hierzu Folgendes mitgeteilt:

Allgemeine Informationen:

Die infra fürth gmbh hat aufgrund der Vorgaben die Stellung der Ladeinfrastruktur an drei Standorten im Stadtgebiet Fürth im Jahre 2010 vorgenommen. Diese Standorte wurden gemeinsam mit der Stadtverwaltung ausgewählt und beschlossen.

Für die erste Einführung und als unterstützende Infrastrukturmaßnahme hat die infra die Investitionen in die Anschaffung und Aufstellung übernommen.

Zur Verbesserung der Ladeangebote hat sich die infra gemeinsam mit benachbarten Versorgern zum Ladeverbund „Franken +“ zusammengeschlossen. Hier wurde für die Einführungsphase erreicht, dass Kunden nach Abholung einer Ladekarte an allen Ladesäulen in der Metropolregion ihre Fahrzeuge laden können.

 

Seit Mitte 2014 wird die Planung im Ladeverbund vorangetrieben, die Ladesäulen auf den neuen und aktuellen Stand der Ladestecker (Typ E2) sowie einer höheren Leistung (bis 22 kW) aufzurüsten. Dies erfordert jedoch den Austausch der derzeit vorhandenen Säulen.

 

Die Abstimmung innerhalb des Ladeverbundes – aktuell koordiniert durch Solid – ist jetzt abgeschlossen, die technischen Umsetzungsmöglichkeiten sind festgelegt. Dadurch wurde die Grundlage für eine weitere gemeinsame Systematik innerhalb der Metropolregion geschaffen.

 

Neue Festlegungen sind für die Nutzung der Ladesäulen getroffen worden.

Zukünftig wird die Nutzung der Ladesäulen kostenpflichtig sein, da die Investitionen in die Ladesäulen und die damit zusammenhängenden Wartungs- und Unterhaltsmaßnahmen refinanziert werden müssen. Für diese Funktion wurde nach derzeitigem Stand ein kompetenter Partner für das Payment gefunden. Hier stehen die letzten Verhandlungen noch aus.

 

Aufgrund dieser Situation wurde noch keine Information an die Stadtverwaltung weitergegeben.

 

Vorab zur Information die Zielrichtung:

Zukünftig wird (nach Austausch der Ladesäulen) die Nutzung der „Infrastruktur Ladesäule“ über ein einfaches Payment-Verfahren je Zeiteinheit abgerechnet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für die Stadtverwaltung die Parkgebühren zusätzlich abzurechnen. Die aktuelle Situation der Gebührenfreiheit kann – wenn es von der Stadt gewünscht wird – so beibehalten werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die ortsüblichen Parkgebühren zusätzlich zu verlangen.


 

Aktuelle Verbrauchswerte der bestehenden Ladesäulen:

 

Werte bis 31.12.2014                             Gesamtverbrauch ab 2010                                Verbrauch 2014

 

Leyher Straße 69                                                 2891 kWh                                                  1503 kWh

Königsplatz                                                          1747 kWh                                                    500 kWh *)

Fürther Freiheit                                                    2644 kWh                                                  1772 kWh

*) Säule wurde von Fahrzeug in 2014 stark beschädigt!

 

Zur Umsetzung der oben genannten Ertüchtigung stehen uns die neuen Ladesäulen voraussichtlich im 3. Quartal 2015 zur Verfügung.

In diesem Zeitbereich werden die drei vorhandenen Ladesäulen ausgetauscht sowie zusätzlich Ladesäulen aufgestellt werden können. Dies wird in Abstimmung mit der Stadtverwaltung erfolgen.

 

 

Die Stadtratsgruppe DIE LINKE beantragte die Beantwortung folgender Fragen:

 

Wir beantragen die Ladestation für E-Fahrzeuge und E-Roller am Sozialrathaus instand zu setzen.

 

Die Ladesäule wird von der infra fürth gmbh betrieben, diese ist auch für die Instandsetzung der Ladesäule zuständig. In der Sitzung steht die infra für weitere Informationen zur Verfügung.

 

Weiterhin beantragen wir die Mitteilung der Zahl der zugelassenen E-Fahrzeuge von Fürth.

 

Im Zulassungsbezirk Fürth-Stadt waren zum 01.03.2015 nachstehende Fahrzeuge mit Elektroantrieb zugelassen:

                   Elektrofahrzeuge: 38 davon 29 PKW, 1 LKW und 8 Leicht-Kfz (3 oder 4rädrig)

                   Hybrid Benzin/Elektro:                       167 PKW
                   Hybrid Diesel/Elektro:               12 PKW

                   Hybrid Benzin/Elektro extern *)     7 PKW
                   Hybrid Diesel/Elektro extern *)      1 PKW
*) bei diesen Fahrzeugen kann der Fahrzeug Akku extern über das Stromnetz aufgeladen werden (im Gegensatz zum Vollhybriden, der durch die Antriebsmaschine geladen wird).

Es existieren noch zwei öffentliche Ladestationen. Sind diese gut zu erreichen oder ausreichend für die vorhandenen Fahrzeuge?

 

Eine gute Erreichbarkeit der Ladesäulen ist gegeben. Die Ladesäule an der Fürther Freiheit ist uneingeschränkt nutzbar, die Ladesäule in der Leyher Straße (infra Betriebsgelände) nur werktags zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr, außerhalb dieser Zeiten sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nur sehr eingeschränkt. Ein weiterer Ausbau des Ladesäulennetzes ist beabsichtigt, sh. oben c).

 

Was tut die Stadt zur Förderung von E-Mobilität?

 

Die Stadt wirkt aktiv im Lenkungskreis Klimaschutz der Metropolregion Nürnberg mit, der die Erstellung eines E-Mobilitätskonzeptes für die Metropolregion beauftragt hat. Dieses Konzept wird derzeit von solid erstellt. Herr Rützel, solid, stellt in der Sitzung den bisherigen Stand der Arbeiten vor.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: