Der Erhöhung des Therapiestundensatzes von 53,20 € auf 55,23 € ab 01.09.2015 wird zugestimmt.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien leistet ambulante
Eingliederungshilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung
durch eine Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie. Davon sind jährlich ca. 50
bis 55 Kinder betroffen.
Die Therapie wird nach landesweit definierten Standards von
niedergelassenen Fachkräften erbracht. In Fürth werden qualifizierte
Therapeuten (z.B. Dipl. Psycholog/innen) beauftragt. Die Stundenvergütung
orientiert sich an den Vereinbarungen der Landeskommission Kinder- und
Jugendhilfe und den Vertragsparteien des Rahmenvertrages gem. § 78 f SGB VIII
in den Anhängen F und G. Die Sätze beziehen sich auf die Positionen der
vergleichbaren Entgeltgruppe 13 des TVöD zuzüglich eines Aufschlags für eine
Investitionskostenpauschale in Höhe von 5 % aus Entgeltgruppe 9. Die
Stundenpauschalen werden insoweit vorgegeben und durch den Städtetag als
Empfehlung ausgesprochen und regelmäßig fortgeschrieben.
Die letzte Erhöhung vom 1.3.2014 wurde für den städtischen Bereich zum 1.1.2015
mit Verzögerung und ohne Aufschlag übernommen. Die letzte Tariferhöhung im TVöD
war nun zum 01.03.2015. Diese soll zeitverzögert zum 01.09.2015 umgesetzt
werden. Um die landesweiten Standards abzubilden, soll auch der Aufschlag
einbezogen werden. Die Vergütung erhöht sich dadurch um 3,8 %.
Die Kostensteigerung wirkt sich im Sonderbudget 51500 aus und beläuft
sich auf jährlich ca. 4.000 €. Sie überschreitet nicht die Wertgrenzen der
Geschäftsordnung des Stadtrats Fürth, so dass die Entscheidung nicht dem
Stadtrat vorbehalten bleibt. Die Erhöhung dürfte im Haushaltsjahr 2016 im
Rahmen des vorhandenen Ansatzes von 300.000 € aufzufangen sein. Das
Rechnungsergebnis 2014 belief sich auf 236.379 €. Der Ansatz ist daher nicht zu
erhöhen.
Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Ausbildung erscheint die Anpassung
als gerechtfertigt, auch im Hinblick auf die allgemeine Lohnentwicklung. Bei
einer unzureichenden Bezahlung besteht die Gefahr, dass die Fürther Kinder
nicht zur Therapie angenommen werden. Die Erhöhung wird daher auch aus
fachlicher Sicht für leistungsangemessen und notwendig erachtet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
4.000,--
€ |
|
nein |
x |
ja |
4000,--
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
4566.7602 |
Budget-Nr. 51500 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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