Betreff
Vergütung für Therapiestunden bei ambulanten Eingliederungshilfen
Vorlage
JgA/205/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Erhöhung des Therapiestundensatzes von 53,20 € auf 55,23 € ab 01.09.2015 wird zugestimmt.


Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien leistet ambulante Eingliederungshilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung durch eine Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie. Davon sind jährlich ca. 50 bis 55 Kinder betroffen.

 

Die Therapie wird nach landesweit definierten Standards von niedergelassenen Fachkräften erbracht. In Fürth werden qualifizierte Therapeuten (z.B. Dipl. Psycholog/innen) beauftragt. Die Stundenvergütung orientiert sich an den Vereinbarungen der Landeskommission Kinder- und Jugendhilfe und den Vertragsparteien des Rahmenvertrages gem. § 78 f SGB VIII in den Anhängen F und G. Die Sätze beziehen sich auf die Positionen der vergleichbaren Entgeltgruppe 13 des TVöD zuzüglich eines Aufschlags für eine Investitionskostenpauschale in Höhe von 5 % aus Entgeltgruppe 9. Die Stundenpauschalen werden insoweit vorgegeben und durch den Städtetag als Empfehlung ausgesprochen und regelmäßig fortgeschrieben.

Die letzte Erhöhung vom 1.3.2014 wurde für den städtischen Bereich zum 1.1.2015 mit Verzögerung und ohne Aufschlag übernommen. Die letzte Tariferhöhung im TVöD war nun zum 01.03.2015. Diese soll zeitverzögert zum 01.09.2015 umgesetzt werden. Um die landesweiten Standards abzubilden, soll auch der Aufschlag einbezogen werden. Die Vergütung erhöht sich dadurch um 3,8 %.

 

Die Kostensteigerung wirkt sich im Sonderbudget 51500 aus und beläuft sich auf jährlich ca. 4.000 €. Sie überschreitet nicht die Wertgrenzen der Geschäftsordnung des Stadtrats Fürth, so dass die Entscheidung nicht dem Stadtrat vorbehalten bleibt. Die Erhöhung dürfte im Haushaltsjahr 2016 im Rahmen des vorhandenen Ansatzes von 300.000 € aufzufangen sein. Das Rechnungsergebnis 2014 belief sich auf 236.379 €. Der Ansatz ist daher nicht zu erhöhen.


Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Ausbildung erscheint die Anpassung als gerechtfertigt, auch im Hinblick auf die allgemeine Lohnentwicklung. Bei einer unzureichenden Bezahlung besteht die Gefahr, dass die Fürther Kinder nicht zur Therapie angenommen werden. Die Erhöhung wird daher auch aus fachlicher Sicht für leistungsangemessen und notwendig erachtet.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

4.000,-- €

 

nein

x

ja

4000,-- €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst.      4566.7602

Budget-Nr. 51500

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: