Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
Der Antrag wurde bereits in den vergangenen Jahren wiederholt im
Verkehrsausschuss behandelt. Auch wenn zwischenzeitlich das Einkaufszentrum an
der Gabelsbergerstraße modernisiert wurde, hat sich an den rechtlichen
Rahmenbedingungen keinerlei Änderung ergeben. Im Wesentlichen werden daher die
Vorlagen zu dem Verkehrsausschüssen vom 06.11.2006 und 21.01.2008 wiederholt.
Beantragt wurde seinerzeit die Prüfung eines Fußgängerüberweges in der
Gabelsbergerstraße zwischen Parkplatz Königswarterstraße und Marktkauf. Die
Verwaltung erläuterte dem Gremium, dass die Gabelsbergerstraße Teil der
Ortsdurchfahrt B8 Richtung Nürnberg sei.
Die in diesem Streckenabschnitt befindlichen Lichtsignalanlagen sind
miteinander koordiniert (Grüne Welle). An der Einmündung
Gabelsbergerstraße/Gebhardtstraße befindet sich die nächste durch
Lichtzeichenanlage gesicherte Überquerungsmöglichkeit (80 m).
Eine Querungshilfe in Form einer Fußgängerschutzinsel wurde im Jahr
1991 in Höhe des Einkaufszentrums installiert. Westlich wurde zur Verbesserung
der Sichtbeziehungen zwischen Kraftfahrzeugführer und Fußgänger eine
Sperrfläche markiert.
Es wurde die Installation eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) i.
H. der Fußgängerschutzinsel geprüft.
Fußgängerüberweg:
Bei der Anlage und Ausstattung neuer Fußgängerüberwege sind die
Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)
zu berücksichtigen.
Ein Fußgängerüberweg (FGÜ) an dieser Stelle würde folgender Bestimmung
der R-FGÜ 2001 entgegenstehen:
·
Nach
Nr. 2.1 Abs. 2 R-FGÜ 2001 dürfen FGÜ auf Straßenabschnitten mit koordinierten
Lichtzeichenanlagen (Grüne Welle) nicht angelegt werden.
Angesichts dieses K. O.-Kriteriums wurde auf die Überprüfung der
örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen verzichtet.
Der Verkehrsausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.
Die Stadt Fürth ist als Untere Straßenverkehrsbehörde bei ihren
Entscheidungen nicht nur an die Straßenverkehrsordnung gebunden, sondern muss
auch die Verwaltungsvorschrift und die Richtlinien und technische Regelwerke
dazu berücksichtigen. Auf Strecken mit koordinierten Lichtsignalanlagen ist die
Einrichtung unsignalisierter Fußgängerüberwege unzulässig, da durch die
Koordinierung häufig Fahrzeugpulks entstehen, die innerhalb eines sog.
"Grünbandes" (Zeitspanne, in der die Lichtsignalanlagen in der
Hauptrichtung bei Grün passiert werden können) fahren. Die unsignalisierte
Unterbrechung des Grünbandes würde sowohl im fließenden Verkehr als auch
zwischen querungswilligen Fußgängern und kreuzendem Fahrverkehr zu erheblichen
Konflikten führen. Ein Fußgängerüberweg in Höhe Marktkauf könnte daher nur
durch eine –weitere- Lichtsignalanlage realisiert werden. Die
Straßenverkehrsbehörde kann die Einrichtung einer weiteren
Lichtsignalanlage an dieser Stelle nicht empfehlen, da der Abstand zur
benachbarten Signalanlage an der Einmündung Gabelsbergerstraße/Gebhardtstraße
minimal ist. Der geringfügige Umweg über den signalisierten Übergang ist
zumutbar, Verkehrsteilnehner, die den Umweg nicht akzeptieren wollen, können
die Gabelsbergerstraße im Schutz des Verkehrsteilers queren, wobei nur eine
Fahrtrichtung beobachtet werden muss. Für eine zusätzliche Signalanlage wird
kein Bedarf gesehen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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